Ihre Mitregistranten finden

Sie müssen Daten austauschen und Stoffe gemeinsam mit anderen Unternehmen registrieren. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie Folgendes tun müssen:

  1. Eine Anfrage über REACH-IT einreichen, um sich bei der ECHA zu erkundigen, ob Sie Mitregistranten haben. Dadurch werden auch Ihre Mitregistranten über Ihr Interesse an einer Registrierung informiert.
  2. Wenn Sie Mitregistranten haben, einigen Sie sich mit diesen darüber, dass Sie denselben Stoff haben.

Die weiteren Schritte hängen im Wesentlichen davon ab, ob Ihr Stoff bereits registriert ist oder nicht.

  • Wenn andere Unternehmen Ihren Stoff bereits registriert haben, liegt normalerweise eine gemeinsame Einreichung vor, der Sie beitreten müssen.
  • Wenn Ihr Stoff nicht registriert ist, aber andere Unternehmen ebenfalls eine Anfrage gestellt haben, müssen Sie und Ihre Mitregistranten sich darüber einigen, wie die Zusammenarbeit für eine gemeinsame Registrierung vonstattengeht. Wenn es keine Mitregistranten gibt, können Sie eine eigene gemeinsame Einreichung einleiten.

Die Ermittlung Ihrer Mitregistranten beginnt mit einer Anfrage, aber Sie können vorab bereits überprüfen, welche Stoffe in der ECHA-Datenbank der registrierten Stoffe registriert sind.

Anfrage

Wenn Sie eine Registrierung vornehmen möchten, müssen Sie bei der ECHA anfragen, ob für den betreffenden Stoff bereits eine Registrierung vorliegt.

Anfragen werden in IUCLID erstellt und über REACH-IT an die ECHA übermittelt. 

Eine genaue Identifizierung Ihres Stoffs in der Anfrage ist wichtig, damit sichergestellt ist, dass die Daten ordnungsgemäß gemeinsam genutzt werden.

Wenn die ECHA feststellt, dass die Informationen in der Anfrage nicht klar genug sind, um die Identität des Stoffs zu ermitteln, werden Sie gebeten, bessere Informationen einzureichen.

Wenn Ihre Anfrage erfolgreich ist, erhalten Sie eine Anfragenummer und Zugang zur Seite der Mitregistranten für den Stoff in REACH-IT. Auf der Seite der Mitregistranten finden Sie die Kontaktdaten der anderen Unternehmen, die eine Anfrage oder Registrierung mit demselben Stoffidentifikator (z. B. EG-Nummer) gestellt haben.

Gleichzeitig werden Ihre Mitregistranten in REACH-IT informiert, dass ein neuer Akteur zur Seite der Mitregistranten hinzugefügt wurde.

Ihr Zugang zur Seite der Mitregistranten läuft ab, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres die Registrierung vornehmen. Wenn Sie die Registrierung vornehmen, müssen Sie Ihre Anfragenummer in Ihr Registrierungsdossier aufnehmen.

Vorbereitung auf die Erstellung einer gemeinsamen Einreichung bzw. auf den Beitritt zu dieser

In den nachstehenden Schritten ist der Weg von einer erfolgreichen Anfrage zur Vorbereitung der Erstellung einer neuen gemeinsamen Einreichung bzw. zum Beitritt zu einer bestehenden gemeinsamen Einreichung erläutert. Die eigentliche Erstellung bzw. der eigentliche Beitritt ist in Phase 6: „Einreichung Ihres Registrierungsdossiers“ erläutert.

Wenn es keine Mitregistranten gibt, können Sie Vorbereitungen für die Erstellung einer eigenen gemeinsamen Einreichung treffen. Die meisten der nachstehenden Schritte treffen trotzdem zu.

 

1. Melden Sie sich bei REACH-IT an

REACH-IT ist das IT-Werkzeug, das Sie verwenden müssen, um Informationen an die ECHA zu übermitteln, einschließlich Anfragen und Registrierungen.

Sie können auf REACH-IT von der Homepage der ECHA aus zugreifen. Melden Sie sich mit Ihrer Benutzer-ID und Ihrem Kennwort an. Wenn Sie noch kein Benutzer sind, können Sie sich neu registrieren.

 

2. Rufen Sie die Seite der Mitregistranten auf

Klicken Sie in REACH-IT im Suchmenü auf „Mitregistranten“, um die Seite der Mitregistranten mithilfe Ihrer Stoffidentifikatoren (z. B. EG-Nummer) zu suchen.

Im Abschnitt „Registranten“ sind die Unternehmen aufgeführt, die den Stoff registriert haben (falls vorhanden), zusammen mit ihren Kontaktdaten und ihrer Rolle in der gemeinsamen Einreichung.

Im Abschnitt „Potenzielle Registranten“ sind die Unternehmen aufgeführt, die eine Anfrage für den Stoff gestellt, diesen aber noch nicht registriert haben, zusammen mit ihren Kontaktdaten. Hier werden Sie aufgeführt.

 

3. Überprüfen Sie Ihre Kontaktdaten auf der Seite der Mitregistranten

Da Sie eine gemeinsame Registrierung durchführen müssen, ist es wichtig, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind, damit Ihre Mitregistranten Sie erreichen können.

Die zu Ihnen auf der Seite der Mitregistranten angezeigten Kontaktdaten sind die in Ihrer Anfrage angegebenen Kontaktdaten; dabei handelt es sich in der Regel um die Daten einer Person in Ihrem Unternehmen oder eines Drittvertreters.

Sie können die aktuellen Kontaktdaten Ihrer Anfrage beibehalten oder sie aktualisieren.

 

4. Überprüfen Sie, ob eine gemeinsame Einreichung besteht

Klicken Sie auf der Seite der Mitregistranten auf die Schaltfläche „Gemeinsame Einreichungen“. Sie gelangen zur Seite „Suche nach gemeinsamen Einreichungen“; aktivieren Sie dort das Kontrollkästchen „Andere gemeinsame Einreichungen anzeigen?“. Anderenfalls sind die Suchergebnisse auf jene gemeinsamen Einreichungen beschränkt, bei denen Sie bereits Mitglied sind.

In den Suchergebnissen werden Ihnen die bestehenden gemeinsamen Einreichungen für den Stoff angezeigt. Wenn Sie keine Anfrage gestellt haben, werden bei der Suche keine Ergebnisse ausgegeben.

Wenn keine gemeinsame Einreichung besteht, müssen Sie die Erstellung einer gemeinsamen Einreichung mit Ihren Mitregistranten vorbereiten.

Wenn eine gemeinsame Einreichung besteht, überprüfen Sie, ob die Art der Einreichung zu Ihrer Registrierung passt:

  • wenn Sie einen Stoff als Zwischenprodukt registrieren werden, der unter streng kontrollierten Bedingungen (hergestellt oder) verwendet wird, können Sie entweder einer „vollständigen“ (standardmäßigen) gemeinsamen Einreichung oder einer gemeinsamen Einreichung als „Zwischenprodukt“ für Ihren Stoff beitreten;
  • wenn Sie eine vollständige Registrierung beabsichtigen, können Sie nur einer „vollständigen“ Registrierung beitreten. Wenn nur eine gemeinsame Einreichung als „Zwischenprodukt“ besteht, können Sie mit der bestehenden gemeinsamen Einreichung vereinbaren, dass sie zu einer „vollständigen“ gemeinsamen Einreichung wird, oder eigenständig die Erstellung einer „vollständigen“ gemeinsamen Einreichung vorbereiten.

Selbst wenn der Stoff noch nicht registriert wurde, ist es möglich, dass bereits von anderen (früheren) Anfragenden eine gemeinsame Einreichung erstellt wurde.

 

5. Kontaktieren Sie Ihre Mitregistranten und beantworten Sie ihre Fragen

Wenn eine gemeinsame Einreichung erstellt werden muss, kontaktieren Sie Ihre Mitregistranten unter den Kontaktdaten auf der Seite der Mitregistranten, um weitere Schritte zu besprechen.

Wenn Sie einer gemeinsamen Einreichung beitreten möchten, kontaktieren Sie den federführenden Registranten unter den Kontaktdaten auf der Seite „Suche nach gemeinsamen Einreichungen“.

E-Mails sind in der Regel der einfachste Weg, die Mitregistranten oder den federführenden Registranten zu kontaktieren. Über REACH-IT können diese nicht erreicht werden.

Antworten Sie Ihren Mitregistranten, wenn diese Sie bezüglich Ihrer Registrierungsabsichten kontaktieren.

 

6. Stellen Sie mit Ihren Mitregistranten die Gleichheit Ihres Stoffes fest

Nachdem Sie in Kontakt mit Ihren Mitregistranten getreten sind, müssen Sie die Stoffgleichheit feststellen.

Zur Feststellung der Stoffgleichheit müssen alle Mitregistranten, einschließlich Sie selbst, den Namen ihres Stoffes gemäß den Angaben im Dokument „Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP“ ermittelt haben (siehe auch Phase 1: Analyse Ihres Portfolios).

Wenn der Stoffname derselbe ist, werden die Stoffe als identisch betrachtet.

Haben Sie Bedenken, im Zusammenhang mit der Diskussion der Stoffgleichheit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (confidential business information, CBI) preiszugeben, treffen Sie diesbezüglich vertragliche Vorbereitungen, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.

 

7. Einigen Sie sich auf das Stoffidentitätsprofil (SIP) für die gemeinsame Einreichung.

Mitregistranten, die eine gemeinsame Registrierung vorbereiten, sollten außerdem kollektiv die Grundsätze von Anhang III der Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP anwenden, um die Grenzen des Stoffes entsprechend den Daten zu definieren, die sie gemeinsam einreichen werden.

Dies wird als Stoffidentitätsprofil (SIP) bezeichnet und muss im Registrierungsdossier des federführenden Registranten angegeben werden.

Wenn Sie einer gemeinsamen Einreichung beitreten möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Stoff innerhalb der Grenzen des Stoffidentitätsprofils (SIP) liegt, das von den Mitregistranten vereinbart wurde. Wenn Ihr Stoff nicht innerhalb der Grenzen des SIP liegt, müssen Sie und Ihre Mitregistranten entweder vereinbaren, den Anwendungsbereich des SIP zu erweitern, oder sich darauf einigen, dass Ihr Stoff nicht in den Anwendungsbereich der betreffenden gemeinsamen Einreichung fällt.

Sobald Sie sich darauf geeinigt haben, dass Ihre Stoffe identisch sind und dass alle Mitregistranten – einschließlich Sie selbst – dem SIP der gemeinsamen Einreichung entsprechen, können Sie anfangen, zusammenzuarbeiten, um für die gemeinsame Registrierung Daten gemeinsam zu nutzen und Kosten zu teilen (siehe Phase 3: Stimmen Sie sich mit Ihren Mitregistranten ab).

 

8. Machen Sie sich mit den Rollen und Tätigkeiten in einer gemeinsamen Einreichung vertraut

Es gibt zwei formell getrennte Rollen in der gemeinsamen Einreichung: federführender Registrant und gegebenenfalls die Mitregistranten. Jedoch sind alle Mitregistranten verantwortlich für den Zeitplan und den Fortschritt der Arbeiten sowie den Inhalt der gemeinsamen und ihrer eigenen Teile der Registrierung.

Bei der Erstellung einer gemeinsamen Einreichung wählen die Mitregistranten einen federführenden Registranten (siehe Phase 3. Stimmen Sie sich mit Ihren Mitregistranten ab). Der federführende Registrant benötigt die Zustimmung der Mitregistranten und muss zunächst den gemeinsamen Teil der Registrierung über REACH-IT einreichen, bevor die Mitregistranten ihre Registrierungen einreichen können. Der federführende Registrant muss außerdem die Nummern der Sicherheits-Token an die Mitglieder verteilen, sodass sie der gemeinsamen Einreichung beitreten können (siehe Phase 6: Einreichung Ihres Registrierungsdossiers).

Was alle anderen Aufgaben betrifft, müssen Sie gemeinsam mit Ihren Mitregistranten entscheiden, auf welche Weise Sie zusammenarbeiten möchten. In der Praxis bedeutet dies, dass festgelegt werden muss, wer welche Aufgabe übernimmt und ob bestimmte Aufgaben ausgelagert werden. Diese Vereinbarung wird in der Regel dokumentiert.

Die Vereinbarung sollte die verschiedenen Tätigkeiten beschreiben, die die Mitregistranten bei einer Registrierung übernehmen müssen (siehe Phasen 3, 4, 5 und 6), und die Registrierung auf dem aktuellen Stand halten (siehe Phase 7). Dazu gehören u. a.:

  • Verwaltende Tätigkeiten: Einrichtung von Kontaktstellen für die Kommunikation, Organisation der Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung, Entwicklung von Erstattungssystemen und Buchhaltung.
  • Vorbereitung des Inhalts des Dossiers: Sammeln vorliegender Daten; Erhebung neuer Daten; Diskussion der Datenqualität; Abstimmung, welche Daten gemeinsam eingereicht werden sollen; Aufteilung der Kosten für die gemeinsame Nutzung von Daten; Durchführung von Stoffsicherheitsbeurteilungen; Ermittlung der Einstufung und Vorbereitung des Stoffsicherheitsberichts.
  • Vorbereitung und Einreichung des IUCLID-Dossiers: Erstellen des gemeinsamen Teils der Registrierung in IUCLID, Einreichen des Dossiers bei der ECHA sowie Verfolgen der Rechnung und der Nachrichten in REACH-IT.

Wenn Sie einer gemeinsamen Einreichung beitreten, sind Sie im Normalfall ein beteiligter Registrant. Die früher beigetretenen Mitregistranten haben bereits den federführenden Registranten gewählt und sich auf ihre Arbeitsweise geeinigt. Dies wird typischerweise in einer Vereinbarung dokumentiert. Weitere Informationen darüber, wie Sie eine Einigung über die gemeinsame Nutzung von Daten und deren gemeinsame Einreichung erzielen, finden Sie unter Phase 3. Der federführende Registrant teilt Ihnen normalerweise die Nummer Ihres Sicherheits-Tokens mit, damit Sie in REACH-IT der gemeinsamen Einreichung beitreten können.