Erreiche ich den Schwellenwert von einer Tonne pro Jahr?

Wenn Sie einen Stoff in Mengen von weniger als einer Tonne pro Jahr herstellen oder einführen, müssen Sie den Stoff nicht registrieren. Wenn Sie diesen Schwellenwert erreichen oder übersteigen, wird anhand Ihres Mengenbereichs festgelegt, welche Angaben Sie für Ihre Registrierung benötigen.

 

Welche Menge umfasst die Herstellung bzw. Einfuhr Ihres Stoffes?

Die Menge des von Ihnen hergestellten bzw. eingeführten Stoffs muss in Tonnen pro Kalenderjahr bestimmt werden. Das Kalenderjahr gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Zudem müssen Sie die Menge Ihres freizusetzenden Stoffs als solchen, in einem Gemisch sowie in einem Artikel zusammenfassen.

Mengen, die als isolierte Zwischenprodukte unter streng kontrollierten Bedingungen hergestellt oder eingeführt werden, müssen separat gezählt werden.

Folgende Mengen können Sie ausnehmen:

  • Aufgrund Ihrer Rolle in der Lieferkette ist keine Registrierung erforderlich.
    Siehe Punkt 3 von Muss ich eine Registrierung vornehmen?
     
  • Wann Ihre Verwendung des Stoffs von einer Registrierung ausgenommen ist.
    Siehe Schritt 2 von Muss mein Stoff registriert werden?

     
Welcher Mengenbereich trifft auf Sie zu?

Ihre Menge bestimmt Ihren Mengenbereich, und Ihr Mengenbereich bestimmt die Höhe Ihrer Registrierungsgebühr und welche Angaben Sie für Ihre Registrierung benötigen werden.

Für Standardregistrierungen gelten vier Mengenbereiche:

  • 1-10 Tonnen pro Jahr,
  • 10-100 Tonnen pro Jahr,
  • 100-1 000 Tonnen pro Jahr, und
  • über 1 000 Tonnen pro Jahr. 

Erreicht Ihre Menge die Untergrenze eines Mengenbereichs, ist dies der Mengenbereich für Ihre Registrierung.

Registrieren Sie isolierte Zwischenprodukte unter streng kontrollierten Bedingungen, müssen Sie weniger Angaben machen. Daher müssen Sie deren Mengen nicht zur Standardregistrierung hinzurechnen, sondern sie separat zählen.