Informationsanforderungen: 10 bis 100 Tonnen pro Jahr

Um einen Stoff im Mengenbereich von 10 bis 100 Tonnen zu registrieren, müssen Sie die in Spalte 1 der REACH-Anhänge VII und VIII festgelegten Daten vorlegen, die bestimmte physikalisch-chemische Daten sowie toxikologische und ökotoxikologische Informationen umfassen. In Spalte 2 sind die Abweichungsmöglichkeiten für die jeweiligen Eigenschaften angegeben. Gemäß den in Anhang XI enthaltenen allgemeinen Bestimmungen kann außerdem vom erforderlichen Standarddatensatz abgewichen werden.

Des Weiteren müssen Sie die Ergebnisse Ihrer Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment, CSA) gemäß den Anforderungen in Anhang I von REACH in einem Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report, CSR) dokumentieren. Sie müssen sich unter den Mitregistranten darüber einigen, ob der federführende Registrant den CSR gemeinsam einreicht oder ob einzelne Registranten ihre eigenen CSRs getrennt einreichen. Es empfiehlt sich außerdem, dass Sie sich mit Ihren Mitregistranten über die richtige Einstufung und Kennzeichnung einigen.

Zuverlässige Schlussfolgerungen zur Einstufung und Ermittlung der PBT-/vPvB-Eigenschaften werden als Eckpfeiler einer guten CSA betrachtet, da die Expositionsbeurteilung und die Risikobeschreibung durch die Einstufung und die Erfüllung der PBT-/vPvB-Kriterien ausgelöst werden.

Die Pflicht zur Ausarbeitung eines Versuchsvorschlags gilt auch, wenn die potenziellen Registranten aufgrund der Anwendung der Bestimmungen von Spalte 2 der Anhänge (höherstufige) Prüfungen der Anhänge IX oder X als Alternative zu den Standarddatenanforderungen der Anhänge VII und VIII vorschlagen.