Hersteller

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Als Hersteller obliegt es Ihnen, Ihren Kunden Empfehlungen bezüglich der sicheren Verwendung Ihrer Chemikalien zu geben.

Dies geschieht hauptsächlich über das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (eSDS).

In der REACH-Verordnung ist festgelegt, wann ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, sowie dessen Inhalt und Format. Der „erweiterte“ Teil bezieht sich auf das Expositionsszenario (ES), das vorzulegen ist, wenn ein gefährlicher Stoff im Mengenbereich über zehn Tonnen pro Jahr registriert wird. Das Expositionsszenario beschreibt, wie die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber einem Stoff so kontrolliert werden kann, dass dessen sichere Verwendung gewährleistet ist. Das Format des Expositionsszenarios ist in REACH nicht definiert, aber die Interessenvertreter haben an der Harmonisierung des Layouts und der Sätze gearbeitet.

Weitere Informationen sind dem interaktiven Leitfaden der ECHA zu Sicherheitsdatenblättern und Expositionsszenarien zu entnehmen.

Informationspflicht gegenüber den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette

Ihre Kunden haben das Recht und in einigen Fällen auch die Pflicht, Informationen zurück zur Lieferkette zu leiten. Sie haben das Recht, ihrem Lieferanten eine Verwendung vorgelagert mitzuteilen mit dem Ziel, dass diese Verwendung gegebenenfalls durch die Registrierung abgedeckt wird. Diese Mitteilung kann auch über die Branchenorganisationen mithilfe einer Branchenverwendungskarte erfolgen.

Ihre Kunden sind außerdem verpflichtet, neue Informationen über gefährliche Eigenschaften unabhängig von der jeweiligen Verwendung, sowie alle sonstigen Informationen, die die Angemessenheit der in einem Sicherheitsdatenblatt identifizierten Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen könnten, im Vorfeld mitzuteilen. Aus diesem Grund sollten Sie als Hersteller über Mechanismen verfügen, um diese vorgelagerte Kommunikation zu vereinfachen.