Kommunikation in der Lieferkette

Sicherheitsdatenblätter

safety data sheet Sicherheitsdatenblätter enthalten Informationen über die Eigenschaften des Stoffes bzw. Gemischs, seine Gefahren, Anweisungen für die Handhabung, Entsorgung und den Transport sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen, Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Maßnahmen zur Begrenzung und Überwachung der Exposition. Format und Inhalt der Sicherheitsdatenblätter sind in der REACH-Verordnung festgelegt. Nachgeschaltete Anwender sollten ein Sicherheitsdatenblatt erhalten, wenn 

  • ein Stoff oder Gemisch nach der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft ist,
  • ein Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) ist oder
  • ein Stoff in der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgeführt ist.

Wird ein Stoff oder Gemisch jedoch auch an die Allgemeinheit verkauft, muss kein SDB bereitgestellt werden, sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird. 

Für Gemische, die selbst nicht als gefährlich eingestuft sind, aber bestimmte gefährliche Stoffe enthalten, sollte ein SDB zur Verfügung gestellt werden, falls von nachgeschalteten Anwendern oder Händlern gefordert. 

Das Sicherheitsdatenblatt sollte unverzüglich aktualisiert werden, wenn neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden oder wenn strengere Risikomanagementmaßnahmen erforderlich sind. 

Wenn nachgeschaltete Anwender ein Sicherheitsdatenblatt erhalten, müssen sie geeignete Maßnahmen identifizieren und umsetzen, um die Risiken angemessen zu kontrollieren. Lieferanten und Empfängern von SDB wird empfohlen zu prüfen, ob die erforderlichen Informationen vorhanden sind. Die ECHA und die Durchsetzungsbehörden haben für diesen Zweck eine Checkliste entwickelt. Nachgeschaltete Anwender sind dazu angehalten, ihre Lieferanten über Ungenauigkeiten oder Widersprüche in den erhaltenen SDB zu informieren. 

Auch wenn keine Sicherheitsdatenblätter erforderlich sind, muss der Lieferant genügend Informationen weitergeben, um die sichere Verwendung zu ermöglichen. Falls ein Stoff einer Beschränkung unterliegt oder zulassungspflichtig ist, sollten die erforderlichen Einzelheiten angegeben werden. Lieferanten von Erzeugnissen, die über 0,1 Massenprozent (w/w) eines Stoffes der Kandidatenliste enthalten, müssen den nachgeschalteten Anwendern und Händlern genügend Informationen bereitstellen, um die sichere Verwendung des Erzeugnisses zu ermöglichen.

Expositionsszenarien

Expositionsszenarien enthalten Informationen darüber, wie die Gefahrstoffexposition von Arbeiternehmern, Verbrauchern und der Umwelt bei der Verwendung kontrolliert werden kann. Relevante Expositionsszenarien sollten den Sicherheitsdatenblättern eines Stoffes als Anhang beiliegen, wenn ein Unternehmen in der Lieferkette eine Stoffsicherheitsbeurteilung gemäß der REACH-Verordnung durchgeführt hat.

Harmonisierung und Automatisierung sind wesentliche Elemente einer effizienten Kommunikation. Um dies zu unterstützen, wurden ein Layoutformat für die Expositionsszenarien vereinbart und der ESCom-Katalog der Standardphrasen und Datenformate (ESComXML) entwickelt. Dies ermöglicht den automatischen Austausch harmonisierter Informationen über die sichere Verwendung von Chemikalien zwischen verschiedenen Akteuren in der Lieferkette und ihren eigenen Systemen.

Wenn nachgeschaltete Anwender Expositionsszenarien erhalten, müssen sie prüfen, ob ihre eigene Verwendung des Stoffes und ihre Verwendungsbedingungen darin abgedeckt sind, oder alternative Maßnahmen ergreifen.

Formulierer gefährlicher Gemische müssen im Expositionsszenario die für die Weitergabe relevanten Informationen identifizieren und ermitteln, wie diese Informationen optimal weitergegeben werden können.

Die Wirtschaft hat zwei Ansätze entwickelt, nach denen ermittelt werden kann, welche Informationen weitergegeben werden müssen. Der erste Ansatz, die sogenannten „Informationen zur sicheren Verwendung von Gemischen" (SUMI), bedeutet, dass die Branchenorganisationen die Risikomanagementmaßnahmen für typische Produkte und Verwendungen innerhalb der Branche festlegen. Sie erstellen SUMI, in denen sie ihre Empfehlung in benutzerfreundlicher Form und auf Basis einer vereinbarten Vorlage weitergeben.

Die Formulierer wählen die für ihr Produkt geeigneten SUMI aus und prüfen, ob sie mit den Expositionsszenarien übereinstimmen, die sie von ihren Lieferanten erhalten haben. Die Koordinierungsgruppe für nachgeschaltete Anwender chemischer Stoffe (DUCC) hat ein erläuterndes Dokument dazu herausgegeben.

Der zweite Ansatz, die sogenannte „Identifizierung von Leitkomponenten" (LCID) ist für Fälle vorgesehen, in denen keine geeigneten SUMI verfügbar sind. Der Formulierer ermittelt die Leitkomponenten in einem Gemisch und leitet aus den Risikomanagementmaßnahmen für die Leitkomponenten Informationen für die sichere Verwendung des Gemischs ab. Die Cefic hat eine Praxisanleitung zu der LCID-Methode veröffentlicht.

Formulierer haben verschiedene Möglichkeiten, um die relevanten Informationen aus den Expositionsszenarien der Inhaltsstoffe weiterzugeben:

 

1. Informationen in den Hauptteil des Sicherheitsdatenblatts einfügen

Diese Vorgehensweise eignet sich, wenn es sich bei den Empfängern um Endverbraucher handelt und es eine relativ kleine Anzahl identifizierter Verwendungen und/oder gleichbleibender Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen gibt.

 

2. Informationen zur sicheren Verwendung für das Gemisch als Anhang zum Sicherheitsdatenblatt beifügen

Diese Vorgehensweise eignet sich, wenn es zahlreiche Verwendungszwecke mit unterschiedlichen Verwendungsbedingungen gibt. Die Branchenorganisationen haben sich auf ein harmonisiertes Format geeinigt, die sogenannte SUMI-Vorlage.

 

3. Relevante Expositionsszenarien für die Stoffe im Gemisch als Anhang zum Sicherheitsdatenblatt beifügen

Diese Vorgehensweise eignet sich, wenn es sich bei den Empfängern ebenfalls um Formulierer handelt und die Empfänger Sicherheitsdatenblätter für ihre eigenen Gemische erstellen. Sie eignet sich möglicherweise auch für Endverbraucher des Gemischs, wenn die geeigneten Risikomanagementmaßnahmen für eine bestimmte Verwendung in einem einzigen Expositionsszenario für jede ermittelte Verwendung deutlich angegeben sind. Im Falle mehrerer Lieferanten desselben Stoffes kann ein konsolidiertes Szenario generiert werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Vorgehensweisen und ihrer Anwendbarkeit finden Sie in den Leitlinien der ECHA für nachgeschaltete Anwender im Abschnitt 7.2.