Über nachgeschaltete Anwender

Über nachgeschaltete Anwender

Über nachgeschaltete Anwender

Wer gilt als nachgeschalteter Anwender?

Nachgeschaltete Anwender sind Verwender von Chemikalien im Sinne der REACH- und CLP-Verordnung. Dies sind Unternehmen oder Einzelpersonen:

  • innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums,
  • die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit
  • einen Stoff entweder als solchen oder in einem Gemisch verwenden.

 

Beispiele dafür sind:

  • Formulierer: Formulierer stellen Gemische her, die üblicherweise an weitere nachgeschaltete Anwender geliefert werden. Beispiele für solche Gemische sind Farben, Klebstoffe und Reinigungsmittel.
  • Endverbraucher: Endverbraucher verwenden Stoffe oder Gemische, liefern diese aber nicht an weitere nachgeschaltete Anwender. Beispiele für solche Stoffe oder Gemische sind Klebstoffe, Lacke und Farben, Schmiermittel, Reinigungsmittel, Lösungsmittel und chemische Reagenzien (z. B. Bleichmittel). Dazu gehören auch Produzenten von Erzeugnissen.
  • Produzenten von Erzeugnissen: Produzenten von Erzeugnissen verwenden Stoffe oder Gemische in oder auf Materialien, um ein Erzeugnis herzustellen. Beispiele für solche Erzeugnisse sind Textilien, Industrieausrüstungen, Haushaltsgeräte und Fahrzeuge (sowohl Bauteile als auch Fertigerzeugnisse).
  • Neuabfüller: Neuabfüller überführen, in der Regel im Rahmen einer Neuverpackung oder einer Änderung des Handelsnamens, Stoffe oder Gemische aus einem Behälter in einen anderen Behälter.
  • Reimporteure: Reimporteure führen einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch ein, der ursprünglich in der EU hergestellt und von einem Akteur in derselben Lieferkette registriert wurde.
  • Importeure mit einem „Alleinvertreter": Importeure gelten als nachgeschaltete Anwender, wenn deren Nicht-EU-Lieferant einen „Alleinvertreter" benannt hat, der als ein in der EU ansässiger Registrant agieren soll.

Händler, die eine Chemikalie nur lagern und vertreiben, gelten nicht als nachgeschaltete Anwender, haben jedoch im Zusammenhang mit dem Informationsfluss in der Lieferkette bestimmte Verpflichtungen. Wenn sie beispielsweise beim Überführen oder Verdünnen einer Chemikalie mit ihr in Berührung kommen, gelten sie als nachgeschaltete Anwender. Verbraucher, die Chemikalien verwenden, sind keine nachgeschalteten Anwender. 

 

Im Zusammenhang mit nachgeschalteten Anwendern verwendete Begriffe

Nachgeschaltete Anwender sind an unterschiedlichsten Arbeitsplätzen und in verschiedensten Umgebungen tätig. Zur Beschreibung des Arbeitsumfelds werden spezifische Begriffe verwendet. Die Verwendung in einer Fabrik oder auf einem sonstigen industriellen Gelände wird als „Verwendung an industriellen Standorten" bezeichnet. Wenn die nachgeschaltete Verwendung außerhalb industrieller Standorte stattfindet (beispielsweise auf Baustellen, in Bürogebäuden oder in Werkstätten), gilt dies als sogenannte „breite Verwendung durch gewerbliche Anwender".
 
Von Endverbrauchern eingesetzte Managementsysteme für Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit („envionmental health and safety", EHS) werden mit den Begriffen „fortgeschritten" oder „grundlegend" beschrieben. Fortgeschrittene Systeme werden mit Maßnahmen und Verfahren wie Mitarbeiterschulungen, ordnungsgemäßen Arbeitsanweisungen, Überwachung sowie einer regelmäßigen Reinigung und Instandhaltung assoziiert. Um fortgeschrittene bzw. grundlegende EHS-Managementsysteme zu beschreiben, wurden auch die Begriffe des „industriellen" und des „gewerblichen" Umfelds verwendet.
 
So fällt beispielsweise ein Standort, an dem Fahrzeuge in einer speziellen Kfz-Werkstatt spritzlackiert werden, unter den Begriff „breite Verwendung durch gewerbliche Anwender". Bei einem EHS-Management auf hohem Niveau gilt der Standort als ein „fortgeschrittenes" oder „industrielles" Umfeld.