Importeure

Importeure

Importeure

Sie gelten als Importeur, wenn Sie:

  • ein chemisches Produkt direkt von einem außerhalb des EWR ansässigen Lieferanten erwerben und dieses in das Gebiet des EWR einführen.

Sie gelten nicht als Importeur, wenn:

  • Ihr nicht im EWR ansässiger Lieferant einen im EWR ansässigen Alleinvertreter für die Registrierung des Stoffes benannt hat - in dem Fall gelten Sie als nachgeschalteter Anwender.

Die von Ihnen geforderten Schritte richten sich nach der Art der Produkte, die Sie einführen (Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse). Lesen Sie mehr darüber auf der Seite Erste Schritte für Importeure.