Importeure
-
REACH
- REACH verstehen
- Identifizierung des Stoffs
- Registrierung
- Bewertung
- Zulassung
- Beschränkung
- Kommunikation in der Lieferkette
- Stoffe der Kandidatenliste in Erzeugnis
- Rechtsvorschriften
- Tierversuche im Rahmen von REACH
- Durchsetzung
- Nanomaterialien
- Bewertung des regulatorischen Bedarfs
- PBT assessment
- Endocrine disruptor assessment
- Cooperation with authorities and stakeholders
- Potenziell besorgniserregende Stoffe
Importeure
Importeure
Sie gelten als Importeur, wenn Sie:
- ein chemisches Produkt direkt von einem außerhalb des EWR ansässigen Lieferanten erwerben und dieses in das Gebiet des EWR einführen.
Sie gelten nicht als Importeur, wenn:
- Ihr nicht im EWR ansässiger Lieferant einen im EWR ansässigen Alleinvertreter für die Registrierung des Stoffes benannt hat - in dem Fall gelten Sie als nachgeschalteter Anwender.
Die von Ihnen geforderten Schritte richten sich nach der Art der Produkte, die Sie einführen (Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse). Lesen Sie mehr darüber auf der Seite Erste Schritte für Importeure.