Was geschieht nach der Stoffbewertung?

Falls der Mitgliedstaat, der die Bewertung durchführt, nach einer Überprüfung der vorliegenden und der neuen Daten zu der Auffassung gelangt, dass die Verwendung des Stoffes ein Risiko darstellt, kann er Folgemaßnahmen zur Stoffbewertung ergreifen.

Der Sachverhalt kann folgendermaßen angegangen werden:

  • Ein Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften oder von Stoffen, die eine Sensibilisierung nach Inhalation auslösen können oder andere Wirkungen aufweisen.
  • Ein Vorschlag, den Stoff als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) auszuweisen.
  • Ein Vorschlag, den Stoff zu beschränken.
  • Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs der REACH-Verordnung, etwa der Vorschlag für EU-weite Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz, einzelstaatliche Maßnahmen oder freiwillige Maßnahmen der Industrie.