Streitigkeiten bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten

Die Mitregistranten müssen sich nach Kräften bemühen, die Kosten der gemeinsamen Nutzung von Informationen auf angemessene, transparente und nicht diskriminierende Weise festzulegen.

Wenn keine Einigung erzielt worden ist, steht dem potenziellen Registranten als letztes Mittel die Möglichkeit zur Verfügung, eine Streitigkeit bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten der ECHA zu unterbreiten. Das Verfahren bei Streitigkeit bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten ist kostenlos und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.

Wenn potenzielle Registranten eine Streitigkeit bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten unterbreiten, müssen sie Belege vorlegen, aus denen die von den Verhandlungsparteien vorgenommenen Bemühungen zur Erzielung einer Einigung hervorgehen.

Um die Gleichbehandlung und das Recht auf Anhörung sicherzustellen, wird die ECHA auch die andere Partei auffordern, Belege vorzulegen.

Die ECHA wird die Bemühungen der Parteien zur Erzielung einer Einigung bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten sowie der Verteilung der Kosten bewerten. Diese Bewertung beruht ausschließlich auf den Verhandlungen, d. h. auf der gesamten dokumentierten Kommunikation zwischen den Parteien.

Nach der Bewertung ergeht eine Entscheidung der ECHA, wonach es dem potenziellen Registranten gestattet wird, auf die angeforderten Daten Bezug zu nehmen, oder in der beide Parteien aufgefordert werden, ihre Verhandlungen fortzusetzen. Entscheidungen der ECHA zu Streitigkeiten werden online veröffentlicht, sofern sie nicht vertraulich sind.

Gegen alle Entscheidungen zu einer Streitigkeit bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Daten kann innerhalb von drei Monaten Widerspruch bei der Widerspruchskammer eingelegt werden.