Bewertung des regulatorischen Bedarfs

Die Bewertung des Regulierungsbedarfs für eine Stoffgruppe soll den Behörden helfen, zu entscheiden, wie die festgestellten Bedenken in Bezug auf eine Stoffgruppe oder einen einzelnen Stoff am besten angegangen werden können, d. h. durch die Kombination aus den zu verwendenden regulatorischen Risikomanagementinstrumenten und etwaigen für die Einleitung und Einführung dieser Regulierungsmaßnahmen erforderlichen Zwischenschritten, wie etwa Datengenerierung.

Eine Bewertung des Regulierungsbedarfs kann zu dem Schluss führen, dass für einen Stoff (eine Stoffgruppe) ein regulatorisches Risikomanagement auf EU-Ebene erforderlich ist (z. B. harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, Aufnahme in die Liste der infrage kommenden Stoffe, Beschränkung, sonstige EU-Rechtsvorschriften) oder dass derzeit keine (weiteren) regulatorischen Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Im Zuge der Bewertung einer Stoffgruppe kann für die gesamte Gruppe, eine Untergruppe oder einen einzelnen Stoff bzw. einzelne Stoffe ermittelt werden, ob Regulierungsbedarf besteht oder nicht.

Die Bewertung des Regulierungsbedarfs ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der integrierten Regulierungsstrategie der ECHA. Sie ist jedoch freiwillig, d. h. sie ist nicht Teil der in den Rechtsvorschriften festgelegten Prozesse, sondern dient ihrer Unterstützung. Die Bewertung des Regulierungsbedarfs ist ein iterativer Prozess, der mit wenigen Informationen und einer geringen Gewissheit über die beste Vorgehensweise eingeleitet werden und in einen Vorschlag für endgültige regulatorische Managementoptionen für den Stoff bzw. die Stoffgruppen münden kann.

Bewertung des Regulierungsbedarfs – ein iterativer Prozess

Die Bewertung des Regulierungsbedarfs kann auf jede Stoffgruppe oder jeden einzelnen Stoff angewandt werden und sämtliche Arten von Gefahren oder Verwendungen abdecken, unabhängig davon, ob in der Vergangenheit eine Regulierung erfolgte oder nicht. Sie kann auf der Grundlage jeglicher Informationsstufe erfolgen. Diese Einzelfallanalyse kann von einem Mitgliedstaat oder der ECHA durchgeführt werden. Ausgangspunkt sind verfügbare Informationen über Gefahren und Informationen über Verwendungen in den REACH-Registrierungen sowie sonstige REACH- und CLP-Informationen. Es können jedoch auch umfangreichere Informationen zur Verfügung stehen, z. B. quantitative Expositions- und Risikoinformationen aus der Registrierung, Bewertungen im Rahmen von REACH/CLP oder anderen EU-Rechtsvorschriften. Erforderlichenfalls können weitere Informationen generiert werden, um Fortschritte in Bezug auf die Gruppe zu erzielen (z. B. im Rahmen der Dossierbewertung). Unsicherheiten in Bezug auf die verwendete Informationsstufe sollten in der Dokumentation zum Ausdruck kommen.

Die Bewertung wird bei Bedarf überprüft. Dies kann zum Beispiel nach der Generierung weiterer Informationen und der Klärung der Gefahr erfolgen oder sobald neue Erkenntnisse bezüglich der Verwendungen und Risiken verfügbar sind. Sie kann von derselben oder einer anderen Behörde überprüft werden.

Vor Einleitung eines förmlichen regulatorischen Risikomanagements im Rahmen von REACH/CLP können die Behörden optional eine weitere, eingehende Analyse der am besten geeigneten regulatorischen Risikomanagementoption (RMOA) vornehmen.

Die Verantwortung für den Inhalt dieser Bewertung liegt bei der Behörde, welche die Option entwickelt hat. Es ist möglich, dass andere Behörden nicht die gleiche Auffassung vertreten und eine weitere Bewertung des Regulierungsbedarfs für dieselben Stoffe bzw. Stoffgruppen entwickeln.

Selbst wenn eine Bewertung des Regulierungsbedarfs zu dem Schluss führt, dass Regulierungsmaßnahmen eingeleitet werden sollten, hat dieses Ergebnis keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen.

Um rechtliche und regulatorische Relevanz zu erlangen, müssen die bewerteten Stoffe einen oder mehrere der formellen regulatorischen Management- und Entscheidungsprozesse gemäß REACH, CLP oder gemäß anderen Rechtsvorschriften erfolgreich durchlaufen – wie etwa im Hinblick auf harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH), Identifizierung oder Zulassung von SVHC oder Beschränkungen Die Absicht der Behörden, ein Dossier formellen REACH-/CLP-Verfahren zu unterwerfen, wird über das Verzeichnis der Absichtserklärungen mitgeteilt.

Das Ergebnis der Bewertung des Regulierungsbedarfs wird mit anderen Akteuren geteilt, um die Transparenz und Vorhersehbarkeit der Arbeit von Behörden erhöhen.