Akteure

 

Die am Bewertungsprozess beteiligten Akteure sind im Wesentlichen:

Registranten

Als Registrant kommt eine im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige natürliche oder juristische Person in Betracht, die einen Stoff in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr herstellt oder einen Stoff in diesen Mengen in den EWR einführt bzw. die als Alleinvertreter gemäß Artikel 8 der REACH-Verordnung bestellt wurde.

Aufgabe: Gemäß der REACH-Verordnung sind Registranten gehalten, Daten über die inhärenten Eigenschaften eines Stoffes vorzulegen und den Nachweis für die sichere Verwendung ihres Stoffes zu erbringen. Die zu den einzelnen Stoffen benötigten Daten richten sich nach der Herstellungs- oder Einfuhrmenge des jeweiligen Stoffes; je größer die Menge, desto mehr Daten sind vorzulegen. Die einzureichenden Unterlagen umfassen ein technisches Dossier und bei Stoffen, die in Mengen von mindestens zehn Tonnen jährlich hergestellt oder eingeführt werden, einen Stoffsicherheitsbericht.

Dritte

Als Dritte gelten Bürger, Organisationen, Wissenschaftler, Unternehmen oder Behörden, die nicht Registrant sind.

Aufgabe: Dritte können Daten über Vorschläge von Versuchen an Wirbeltieren bereitstellen.

ECHA

Sekretariat
Das Sekretariat der ECHA umfasst alle Mitarbeiter, die an den Registrierungs- und Bewertungsverfahren sowie an der Vorbereitung von Leitlinien, der Pflege von Datenbanken und der Bereitstellung von Daten mitwirken. Das Sekretariat der ECHA gewährleistet auch, dass ein einheitlicher Ansatz zur Anwendung kommt, und koordiniert die Arbeiten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.
Aufgabe: Das Sekretariat der ECHA unterstützt die Ausschüsse und das Forum, indem es die bestmöglichen wissenschaftlichen, technischen und regulatorischen Dienstleistungen in wirksamer und transparenter Weise bereitstellt.
Ausschuss der Mitgliedstaaten
Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist ein Ausschuss, in den die einzelnen Mitgliedstaaten jeweils ein Mitglied für die Dauer von drei Jahren entsenden; dieser Zeitraum kann um weitere drei Jahre verlängert werden.
Aufgabe: Der Ausschuss der Mitgliedstaaten ist bestrebt, eine einstimmige Haltung zu den Entwürfen von Bewertungsentscheidungen zu erlangen. In den Sitzungen des Ausschusses werden diese Entscheidungsentwürfe erörtert und vereinbart; alternativ hierzu kann eine Einigung auch in einem schriftlichen Verfahren erzielt werden.

Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten werden durch die Vertreter ihrer zuständigen Behörden vertreten, die jeweils von den Ministerien der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für diese Aufgabe bezeichnet werden.

Aufgabe: Die Mitgliedstaaten können Stellung zu den Entscheidungsentwürfen der ECHA nehmen und diesbezügliche Änderungen vorschlagen.

Ferner können sie Stoffe zur Durchführung einer Stoffbewertung vorschlagen.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union und fördert die allgemeinen Interessen der Union.

Aufgabe: Alle von der ECHA getroffenen Bewertungsentscheidungen müssen von den Mitgliedstaaten einstimmig angenommen werden. Kann eine einstimmige Annahme nicht erreicht werden, muss die Europäische Kommission die Entwurfsfassung der Entscheidung erarbeiten, die nach Maßgabe des Bewertungsverfahrens getroffen werden muss [siehe Artikel 5 und Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 182/2011].