Stoffe der Kandidatenliste in Erzeugnis

Die Identifizierung eines Stoffs als besonders besorgniserregender Stoff und seine Aufnahme in die Kandidatenliste kann bestimmte rechtliche Verpflichtungen für die Importeure, Produzenten und Lieferanten von Erzeugnissen mit sich bringen, die einen solchen Stoff enthalten.

Nach der REACH-Verordnung ist ein Erzeugnis ein „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt". Gemäß REACH sind Erzeugnisse beispielsweise Bekleidung, Fußböden, Möbel, Schmuck, Zeitungen und Kunststoffverpackungen.

Produzenten und Importeure von Erzeugnissen können von Akteuren, die sich in der Lieferkette über ihnen befinden, wie beispielsweise Lieferanten von Erzeugnissen außerhalb der EU und Lieferanten von Stoffen und Gemischen, Informationen über die Stoffe, die in ihren Erzeugnissen enthalten sind, und deren Konzentration erhalten.

Verpflichtungen im Hinblick auf Erzeugnisse, die Stoffe der Kandidatenliste enthalten

Image

Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen

Produzenten und Importeure eines Erzeugnisses müssen unter bestimmten Bedingungen bei der ECHA eine Anmeldung einreichen. 

Weitere Informationen

Image

Kommunikation in der Lieferkette

Lieferanten eines Erzeugnisses müssen unter bestimmten Bedingungen den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette Informationen übermitteln

Weitere Informationen