Fortschritte bei der Bewertung

Fortschritte bei der Bewertung

Gemäß Artikel 54 der REACH-Verordnung ist die ECHA verpflichtet, bis zum 28. Februar jedes Jahres Bericht über den (gegenüber dem Vorjahr erzielten) Fortschritt bei der Bewertung von Dossiers und Stoffen zu erstatten.

In diesen Berichten sind numerische Daten zu Prüfungen auf Erfüllung der Anforderungen, Prüfungen von Versuchsvorschlägen, Follow-up-Bewertungen und Stoffbewertungen aus dem vorangegangenen Jahr aufzuführen.

Im weiteren Verlauf des Jahres veröffentlicht die ECHA auch ihren Bericht über die integrierte Regulierungsstrategie, der einen Überblick über die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit chemischer Stoffe und ihre Auswirkungen gibt.

Allgemeiner Fortschritt im Zeitraum 2009–2022

Seit 2009 hat die ECHA auf der Grundlage ihrer Prüfungen der Erfüllung der Anforderungen, Prüfungen von Versuchsvorschlägen und Stoffbewertungen mehr als 3 790 Entscheidungen über rund 12 200 Informationsersuchen zu mehr als 2 600 Stoffen erlassen.

Eine Auswertung der Jahre 2020 bis 2020 zeigt, dass bei etwa 20 % der abgeschlossen Dossierbewertungen weitere regulatorische Maßnahmen in Betracht gezogen wurden (harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung [CLH], und Beurteilung in Bezug auf endokrine Disruptoren [ED] und PBT (persistent, bioakkumulierbar, toxisch) oder Stoffbewertung). Das mit Abstand häufigste Ergebnis war die Erwägung eines CLH-Verfahrens, vor allem bei Bedenken im Hinblick auf die Reproduktionstoxizität.
 

Fortschritte bei der Bewertung 2009–2022

Bewertungsprozess Angenommene Entscheidungen Informationsersuchen Informationsersuchen nach Bereich
Anhang I
(einschl. CSR, RSS, PBT)*
Anhang VI
(einschl. SID, C&L)*
Physikalisch-chemisch Umwelt Menschliche Gesundheit
Compliance check – Prüfung der Erfüllung der Anforderungen 2 130 8 669 431 579 292 3 629 3 738
Testing proposal examination - Prüfung von Versuchsvorschlägen 1 472 2 834 k.A. k.A. 164 885 1 785
Stoffbewertung** 194 699 261 22 45 161 210
GESAMT 3 796 12 202 692 601 501 4 675 5 733

* Anhang I: Allgemeine Bestimmungen für die Stoffsicherheitsbeurteilung und die Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR); Anhang VI: Nach Artikel 10 erforderliche Angaben (zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende Informationen); CSR: Stoffsicherheitsbericht; RSS: qualifizierte Studienzusammenfassung; PBT: persistent, bioakkumulierbar und toxisch; SID: Stoffidentifizierung; C&L: Einstufung und Kennzeichnung
** Stoffbewertungsverfahren werden seit 2012 durchgeführt.