Dossierbewertung

Das Dossierbewertungsverfahren und insbesondere die Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen trägt dazu bei, relevante Daten zu Chemikalien zu gewinnen und der allgemeinen Bevölkerung die Gewissheit zu geben, dass die Unternehmen die Verantwortung dafür übernehmen, die Sicherheit der von ihnen hergestellten oder eingeführten Stoffe sicherzustellen. Die ECHA und die Europäische Kommission haben einen gemeinsamen Aktionsplan zur Bewertung von REACH-Registrierungsdossiers herausgebracht, um Abhilfe bei den Daten in den Registrierungsdossiers zu schaffen, die in Bezug auf die Erfüllung der Anforderungen unzureichend sind.

Die ECHA wird alle bis zur Frist 2018 erfolgten Registrierungen, die Mengenbereiche ab 100 Tonnen/Jahr betreffen, und alle Registrierungen, die Mengenbereiche zwischen 1 und 100 Tonnen/Jahr betreffen, bis 2023 bzw. 2027 sichten und alle Stoffe einer Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen unterziehen, zu denen nur lückenhaftes Datenmaterial vorliegt und daher nicht festgestellt werden kann, ob der Stoff besorgniserregend ist oder ob er keinen dringenden Anlass für weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen gibt. Der Aktionsplan sieht auch vor, dass sich die Behörden für eine Verbesserung der Wirksamkeit des Verfahrens einsetzen und dass die Unternehmen ihre Dossiers überprüfen und erforderlichenfalls weitere Daten gewinnen.

Nach der REACH-Verordnung sind EU-Unternehmen, die Chemikalien herstellen und importieren, verpflichtet, ihre Chemikalien zu bewerten und Maßnahmen für das Risikomanagement vorzuschlagen. Diese Bewertung muss in einem Registrierungsdossier dokumentiert werden, das die Unternehmen erstellen und der ECHA vorlegen müssen. Daten zu den Eigenschaften und Verwendungen müssen für alle Chemikalien bereitgestellt werden, die in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Bei der Dossierbewertung prüft die ECHA, ob die in den Standarddatenanforderungen der REACH-Verordnung vorgegebenen Daten im Dossier enthalten sind oder bei einem Versuchsvorschlag berücksichtigt werden. Diese Informationen sind entscheidend, um feststellen zu können, ob eine Chemikalie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen kann.

Die Dossierbewertung beinhaltet zwei Verfahren: die Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen und die Prüfung von Versuchsvorschlägen.