Beschränkungsverfahren
Beschränkungsverfahren
Die Beschränkung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken, die von Chemikalien ausgehen. Durch Beschränkungen werden in der Regel die Herstellung, die Vermarktung oder die Verwendung eines Stoffes beschränkt oder verboten.
In einigen Fällen kann eine Beschränkung besondere Bedingungen, wie technische Maßnahmen oder Kennzeichnungsvorschriften, festlegen.
Eine Beschränkung kann für einen Stoff als solchen, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis gelten. Es kann sogar ein Stoff sein, der nach REACH nicht registriert werden muss.
Beschränkungen gelten nicht für standortinterne isolierte Zwischenprodukte, für in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung verwendete Stoffe sowie für Stoffe, die nur durch ihre Verwendung in Kosmetika Risiken für die menschliche Gesundheit bergen.
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PHASEN DER BESCHRÄNKUNG
Die Beschränkung der Herstellung, Vermarktung oder Verwendung von Stoffen umfasst folgende Phasen:
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Phase I Ausarbeitung und Einreichung eines Beschränkungsvorschlags
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Phase II-A Konsultationen
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Phase II-B Erarbeitung der Stellungnahmen
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Phase III Entscheidung und Weiterverfolgung