Händler

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Als Händler ist es Ihre Hauptaufgabe, Informationen entlang der Lieferkette zwischen Herstellern, Formulierern und Anwendern von Chemikalien weiterzuleiten. Dies ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle diese Akteure die relevanten Informationen erhalten, die sie benötigen, um ihre jeweiligen REACH-Anforderungen zu erfüllen und die sichere Verwendung von Chemikalien in Europa zu verbessern.

Im Falle eines gefährlichen Stoffes oder Gemischs müssen Sie ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB) vorlegen, das durch Expositionsszenarien (ES) untermauert wird, und sicherstellen, dass es in der jeweiligen Landessprache abgefasst ist und Informationen enthält, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind, z. B. in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit oder die Entsorgung von Abfällen.

Im Falle von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, um einen sicheren Umgang mit dem Erzeugnis zu ermöglichen. Dazu gehört mindestens der Name des gefährlichen Stoffs.

Wenn Sie an Verbraucher verkaufen, sorgen Sie dafür, dass gefährliche Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet und verpackt sind. Lesen Sie mehr darüber auf der Seite Erste Schritte für Händler

Informationspflicht gegenüber den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette

Ihre Kunden haben das Recht und in einigen Fällen auch die Pflicht, Informationen mitzuteilen, die die Lieferkette unterstützen. Sie haben das Recht, ihrem Lieferanten eine Verwendung vorgelagert mitzuteilen mit dem Ziel, dass diese Verwendung gegebenenfalls durch die Registrierung abgedeckt wird. Diese Mitteilung kann auch über die Branchenorganisationen mithilfe einer Branchenverwendungskarte erfolgen.

Ihre Kunden sind außerdem verpflichtet, neue Informationen über gefährliche Eigenschaften unabhängig von der jeweiligen Verwendung, sowie alle sonstigen Informationen, die die Angemessenheit der in einem Sicherheitsdatenblatt identifizierten Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen könnten, im Vorfeld mitzuteilen. Aus diesem Grund sollten Sie als Händler über Mechanismen verfügen, um diese vorgelagerte Kommunikation zu vereinfachen.