Zulassung gleicher Biozidprodukte

Um den Bedürfnissen von Unternehmen gerecht zu werden und ihren Verwaltungsaufwand zu verringern, wird durch die Verordnung für die Zulassung gleicher Biozidprodukte (Verordnung 414/2013, geändert durch die Verordnung 2016/1802), ermöglicht, anstatt einer umfangreichen Zulassung eine vereinfachte Zulassung (d. h. anstatt der Zulassung für eine Biozidproduktfamilie die Zulassung mit einer oder mehrerer Untergruppen von „Familienmitgliedern“) oder eine marktbezogene Zulassung (d. h. anstatt einer Unionszulassung eine nationale Zulassung) zu beantragen.

Es ist möglich, eine Zulassung für ein einzelnes Produkt zu beantragen (das „gleiche Produkt“), das identisch mit einem anderen zugelassenen Produkt ist (das „Referenzprodukt“) oder für das der Antrag für eine solche Zulassung eingereicht wurde (das „betreffende Referenzprodukt“).

Dabei kann das betreffende Referenzprodukt ein einzelnes Produkt oder ein Produkt einer Biozidproduktfamilie sein.

Darüber hinaus ist es möglich, eine nationale Zulassung mit einem (betreffenden) Referenzprodukt zu beantragen, das durch eine Unionszulassung zugelassen oder für das eine Unionszulassung beantragt wurde.

Produkte, für die eine vereinfachte Zulassung beantragt wurde, werden auch von dieser Verordnung abgedeckt.

Ein Antrag auf eine Zulassung für eine gleiche Biozidproduktfamilie (Unionszulassung, nationale oder vereinfachte Zulassung) mit einer (betreffenden) Produktfamilie ist ebenfalls möglich.

Das Zulassungsverfahren für gleiche Biozidprodukte führt zu einer unabhängigen Zulassung mit dem gleichen Ablauftermin wie das Referenzprodukt (oder die Referenzproduktfamilie). Die Zulassung erfolgt unter einer anderen Zulassungsnummer als das Referenzprodukt und kann unabhängig von dem Referenzprodukt geändert oder gelöscht werden.

Der Antrag auf Zulassung eines gleichen Biozidprodukts muss über R4BP 3 erfolgen, wie bei allen anderen Anträgen unter der Biozidverordnung.

Weitere Informationen und Anweisungen für die Einreichung und Nachverfolgung des Antrags auf Zulassung eines gleichen Biodzidprodukts finden Sie in den betreffenden Handbüchern für die Einreichung auf der Website der ECHA. Weitere regulatorische Informationen finden Sie im Kapitel zu gleichen Biozidprodukten in den Praxisanleitungen.