Vier Schritte zu einer erfolgreichen Stoffidentifizierung

Die ECHA hat einen Vier-Schritte-Ansatz zu einer erfolgreichen Stoffidentifizierung entwickelt. Das Vorgehen nach diesen vier Schritten und unseren Anleitungen wird Ihnen bei der korrekten Durchführung Ihrer Stoffidentifizierung helfen.

 

1. Analysieren Sie Ihren Stoff
  1. Zunächst müssen Sie entscheiden, ob Sie bereits über die notwendigen Analysedaten zur Identifizierung Ihres Stoffs für die Zwecke von REACH verfügen. Wenn Sie nicht der Hersteller sind, können Sie diese Informationen gegebenenfalls von Ihrem Lieferanten anfordern. Wenn Sie über die benötigten Analysedaten verfügen, sollten Sie bei Schritt 1d weitermachen; ansonsten gehen Sie zu Schritt 1b.
  2. Entnehmen Sie eine repräsentative Probe Ihres Stoffs oder mehrere Proben von verschiedenen Chargen oder zu verschiedenen Zeitpunkten im Verlauf der Produktion. Wenn Sie Importeur von Gemischen sind, müssen Sie gegebenenfalls Ihren Lieferanten um Proben der in dem Gemisch verwendeten Stoffe bitten.
  3. Das Planen der richtigen Analysestrategie von Beginn an spart Zeit und Geld. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie überlegen, ob Sie in Ihrem Haus über die notwendigen funktionellen und fachlichen Kenntnisse verfügen. Wenn nicht, sollten Sie einen Dienstleister oder ein Labor suchen, die mit der Erstellung von Analysen für den Zweck von REACH vertraut sind. Beachten Sie, dass die Analyse zur Identifizierung von Stoffen nicht gemäß der Guten Laborpraxis (GLP) durchgeführt werden muss.
  4. Welchen Weg Sie auch immer wählen, das Ergebnis sollte dasselbe sein: ein Satz von analytischen Studien/Informationen, durch die Ihr Stoff umfassend identifiziert wird. Die Spektren, Chromatogramme und anderen analytischen Informationen sollten von guter Qualität und umfassend interpretiert sein.
  5. Wenn es zu Schwierigkeiten bei der Interpretation oder zu technischen Problemen bei der Durchführung der Analyse kommt, sollten Sie eine stichhaltige wissenschaftliche Begründung erstellen und andere Techniken anwenden. Auch hierbei könnte das Hinzuziehen von Experten nützlich sein.
  6. Der Gesetzestext sieht vor, dass Ultraviolett(UV)-, Infrarot(IR)- und Kernspinresonanz(NMR)-Spektroskopie oder Massenspektrometrie (MS) zusammen mit entweder Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) oder Gaschromatographie (GC) durchgeführt werden sollten. Bei anorganischen Stoffen können Röntgendiffraktions(XRD)-Spektrometrie und Atomabsorptionsspektroskopie (AAS) notwendige Alternativen darstellen. Diese Techniken erfordern Fachwissen für ihre Durchführung sowie die Interpretation ihrer Ergebnisse.

 

2. Führen Sie die Zusammensetzung Ihres Stoffs im Einzelnen auf
  1. Die Analyse sollte Ihnen ein vollständiges Bild von der Zusammensetzung Ihres Stoffs liefern.
  2. Die Analyse einer einzelnen Probe berücksichtigt nicht die Schwankungen aufgrund der Quelle (z. B. der Ausgangsmaterialien) und des Herstellungsverfahrens. Diesen Schwankungen wird durch Bereiche für die Konzentration Rechnung getragen, die Teil des Analysenzertifikats (Certificate of Analysis, CoA) oder der Qualitätskontrollspezifikation sein können.
  3. Für einen typischen, gut definierten Stoff sollte die Zusammensetzung ungefähr folgendermaßen aussehen: 

     

    Name Übliche Konzentration % Konzentrationsbereich %
    Bestandteil A 90 85 – 96 
    Bestandteil (Verunreinigung) B 6 4-7
    Bestandteil (Verunreinigung) C 2 0-3
    Bestandteil (Verunreinigung) D 2 0-3

 

3. Bezeichnung des Stoffs
  1. Auf der Grundlage der Zusammensetzung müssen Sie zu einer Gesamtidentifizierung kommen – einer Stoffbezeichnung.
  2. Je nach der Komplexität Ihres Stoffs gelten verschiedene Regeln. Diese finden Sie in den „Leitlinien für die Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP“. Möglicherweise möchten Sie Fachleute hinzuziehen, die Ihnen bei der Bezeichnung Ihres Stoffs helfen, falls Sie sich nicht sicher sind.

 

4. Zuordnen einer numerischen Identifikation
  1. Sehen Sie auf der Internetseite der ECHA unter Verwendung der „Suche nach Chemikalien“ auf der Seite „Informationen über Chemikalien“ nach, ob es bereits eine EC- oder Listennummer für Ihren Stoff gibt.
  2. Es ist üblich, jedoch nicht notwendig, die chemische Bezeichnung mit einer Verzeichnisnummer, wie einer EINECS- oder CAS-Nummer, zu verknüpfen. Diese Nummer findet sich oft im Sicherheitsdatenblatt (SDB) oder im Analysenzertifikat (Certificate of Analysis, CoA). Möglicherweise möchten Sie Fachleute hinzuziehen, die Ihnen dabei helfen zu überprüfen, ob es bereits eine Verzeichnisnummer für Ihren Stoff gibt.

Nachdem Sie diese Informationen gesammelt haben, müssen Sie sie in das elektronische Format eines IUCLID-Dossiers bringen.

Für die REACH-Registrierung muss das vom federführenden Registranten eingereichte Dossier eine Grenzzusammensetzung enthalten. Die Grenzzusammensetzung spiegelt die Zusammensetzungen aller Mitglieder der gemeinsamen Einreichung wider.