Was ist bei falscher Angabe der Kategorie der KMU-Größe zu tun?

Wenn Sie bemerken, dass Sie in REACH-IT die Größenklasse Ihres Unternehmens (oder des Unternehmens, das Sie als Alleinvertreter vertreten) falsch angegeben und diese falsche KMU-Klasse beim Einreichen von Registrierungen, Aktualisierungen oder Anmeldungen bestätigt haben, gehen Sie wie folgt vor:

Vor dem Beginn der Überprüfung des KMU-Status durch die ECHA

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Melden Sie der ECHA die falsche Angabe der Unternehmensgrößenklasse unter Verwendung des ECHA-Helpdesk-Kontaktformulars. Tragen Sie zunächst Ihre Kontaktangaben ein und wählen Sie dann unter „Topic of the question" (Thema der Frage) > „Submissions to ECHA" (Einreichung bei der ECHA) die Option „I have a question related to a REACH/CLP SUBMISSION" (Ich habe eine Frage zu einer REACH/CLP-Einreichung). Füllen Sie die Pflichtfelder aus und geben Sie die korrekte Eingangsnummer an. Achten Sie darauf, jetzt die richtige Unternehmensgröße anzugeben. Wenn sich Ihre Aktualisierung der Größenklasse auf mehrere Einreichungen bezieht, geben Sie alle betreffenden Einreichungen an.

ECHA-Helpdesk-Kontaktformular

 
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Nachdem Sie der ECHA die korrekte Unternehmensgrößenklasse wie in Punkt 1 oben beschrieben gemeldet haben, erhalten Sie über Ihr REACH-IT-Konto eine Mitteilung sowie eine neue Rechnung bzw. neue Rechnungen. Bitte begleichen Sie die neue(n) Rechnung(en) entsprechend der berichtigten Unternehrensgröße innerhalb der darin angegebenen Zahlungsfrist.

 

Wenn Sie wie oben beschrieben vorgehen, können Sie möglicherweise verhindern, dass die ECHA ein Verwaltungsentgelt erhebt. Die ECHA erhebt kein Verwaltungsentgelt, wenn der Registrant die falsche Größenklassenangabe an die Agentur meldet, bevor diese mit der Überprüfung des KMU-Status begonnen hat.

Wichtig: Die Aktualisierung des Unternehmensprofils in REACH-IT reicht nicht aus, um das Verwaltungsentgelt zu vermeiden.

Sobald die ECHA Sie aufgefordert hat, die gemeldete KMU-Größe nachzuweisen, wird zusätzlich zur Differenz zur vollen Gebühr entsprechend der berichtigten Größenklassenangabe für alle Einreichungen, auf die sich die Überprüfung des KMU-Status bezieht, ein Verwaltungsentgelt erhoben, wenn die Überprüfung des KMU-Status ergibt, dass das Unternehmen zu einer größeren Größenklasse als der gehört, die zum Zeitpunkt der Einreichung(en) angegeben wurde.

Es empfiehlt sich, das Profil Ihres Unternehmens oder des Unternehmens, das Sie als Alleinvertreter vertreten, in REACH-IT stets auf dem aktuellen Stand zu halten, um bei zukünftigen Einreichungen falsche Rechnungen zu verhindern.

Nach dem Beginn der Überprüfung des KMU-Status durch die ECHA

Sobald die ECHA Sie aufgefordert hat, die gemeldete KMU-Größe nachzuweisen, wird ein Verwaltungsentgelt erhoben, wenn die Überprüfung des KMU-Status ergibt, dass das Unternehmen zu einer größeren Größenklasse als der gehört, die zum Zeitpunkt der Einreichung(en) angegeben wurde. Zusätzlich wird Ihnen für alle Einreichungen, auf die sich die Überprüfung des KMU-Status bezieht, die Differenz zur vollen Gebühr für die korrekte Größenklasse in Rechnung gestellt.

Gemäß den  Änderungen des Beschlusses des ECHA-Verwaltungsrats MB/D/29/2010 über die Klassifizierung von Dienstleistungen, für die Entgelte erhoben werden, die mit dem Beschluss des Verwaltungsrats MB/21/2012/D eingeführt wurden, können Unternehmen, die ihre Unternehmensgröße nach der ersten Kontaktaufnahme durch die ECHA korrigieren, von einer Ermäßigung des maßgeblichen Verwaltungsentgelts in Höhe von 50 % profitieren. Sollten Sie also von der ECHA schriftlich über den Beginn der Überprüfung des KMU-Status informiert worden sein und feststellen, dass Sie die Größe Ihres Unternehmens falsch angeben und bestätigt haben, gehen Sie wie folgt vor, um die Ermäßigung zu erhalten:

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Geben Sie die korrekte Unternehmensgröße an. Füllen Sie dazu die „Declaration of wrong company size" (Erklärung zur Meldung einer falschen Unternehmensgröße) aus. Diese liegt dem Schreiben bei, in dem die ECHA Sie über den Beginn der Überprüfung Ihres Anspruchs auf eine Ermäßigung der Gebühren für KMU informiert.

 
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Senden Sie die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zur Meldung einer falschen Unternehmensgröße an die ECHA innerhalb von 21 Kalendertagen nach dem Datum des oben genannten Schreibens per E-Mail an sme-verification@echa.europa.eu oder per Post oder Kurier an die folgende Adresse:


ECHA, A3 Unit
SME verification,
P.O. Box 400
FI-00121 Helsinki

 
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Sollten Sie Ihre Unternehmensgröße in eine Nicht-KMU-Größe (großes Unternehmen) ändern, müssen Sie der ECHA außer der ordnungsgemäß ausgefüllten Erklärung zur Meldung einer falschen Unternehmensgröße keine weiteren Unterlagen übermitteln. Sollte Ihr Unternehmen aber auch nach der Änderung der Angaben zur Unternehmensgröße zu einer der KMU-Klassen gehören (d.h., Sie aktualisieren die Größe von Kleinstunternehmen auf Kleinunternehmen, von Kleinstunternehmen auf mittleres Unternehmen oder von Kleinunternehmen auf mittleres Unternehmen), müssen Sie noch Unterlagen senden, die den aktualisierten KMU-Status bestätigen.

 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Erklärung zur Meldung einer falschen Unternehmensgröße erst nach Ablauf der von der ECHA gesetzten Frist einreichen, verfällt Ihr Anspruch auf die Ermäßigung des Verwaltungsentgelts um 50 %.

Es empfiehlt sich, das Profil Ihres Unternehmens oder des Unternehmens, das Sie als Alleinvertreter vertreten, in REACH-IT stets auf dem aktuellen Stand zu halten, um bei zukünftigen Einreichungen falsche Rechnungen zu verhindern.