KMU-Gebühren gemäß REACH und CLP

Bevor Sie Ihr Unternehmen als KMU angeben, informieren Sie sich über die entsprechende EU-Definition. Als Grundlage für die Ermittlung, ob ein Unternehmen ein Kleinst-, Klein- oder mittleres Unternehmen ist, ist einzig die Empfehlung der Kommission 2003/361/EG heranzuziehen.

Gemäß Empfehlung der Kommission sollten Alleinvertreter bei der Beurteilung, ob die Gebührenermäßigung für KMU jeweils anwendbar ist, die dem Alleinvertreter vorliegenden relevanten Daten des Unternehmens, einschließlich der Informationen von verbundenen und Partnerunternehmen des betreffenden Unternehmens, heranziehen.

Es ist wichtig, die Größe korrekt anzugeben, da bei einer Falschangabe der Unternehmensgröße neben der Differenz zur vollen Gebühr auch ein Verwaltungsentgelt zu entrichten ist. Sie sollten stets bedenken, dass Sie als Registrant in vollem Umfang verantwortlich für die Richtigkeit und Echtheit der Angaben sind, die Sie im Zuge der Dossiereinreichung in REACH-IT machen. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der Beratung durch Dritte bei der Ermittlung der Größe Ihres Unternehmens oder der Größe des Unternehmens, das Sie als Alleinvertreter vertreten.

Vorgehensweise bei der Bestimmung der Größenklasse des Unternehmens

Informieren Sie sich, wie Sie die Größenklasse des Unternehmens bestimmen können.

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Was tun, wenn Sie die KMU-Größenklasse falsch angegeben haben

Informieren Sie sich, wie Sie der ECHA melden können, dass Sie die Größenklasse des Unternehmens in REACH-IT falsch angegeben haben.

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Überprüfung des KMU-Status

Es ist Aufgabe der ECHA, im Sinne eines fairen Wettbewerbs die Größe der Unternehmen zu prüfen, die Anspruch auf eine Ermäßigung der Gebühren für KMU erheben.

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Verwaltungsentgelte

Stellt sich im Zuge der Überprüfung der angegebenen KMU-Größenklasse heraus, dass ein Registrant unberechtigt einen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren geltend gemacht hat, erhebt die ECHA von diesem Registranten ein Verwaltungsentgelt.

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