Stoffidentifizierung

Unternehmen müssen die Stoffe, die sie herstellen oder einführen, eindeutig identifizieren. Dies ermöglicht es den Unternehmen, denselben Stoff gemäß dem Prinzip „ein Stoff, eine Registrierung“ nach REACH gemeinsam zu registrieren.

Machen Sie klare Angaben dazu, was Sie registrieren – federführender Registrant

  • Geben Sie im Namen aller beteiligten Registranten die Grenzzusammensetzung für den registrierten Stoff an, einschließlich der Bestandteile oder Gruppen von Bestandteilen, Verunreinigungen und Zusatzstoffen sowie deren Konzentrationen. Wenn eine große Variation von Zusammensetzungen besteht oder wenn Zusammensetzungen unterschiedliche Einstufungen haben, sollten Sie mehr als eine Grenzzusammensetzung melden.
  • Geben Sie die Zusammensetzung Ihrer juristischen Person an, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der Grenzzusammensetzung liegt.
  • Geben Sie unter jedem Endpunktstudieneintrag in IUCLID Informationen zum Prüfmaterial an.
  • Melden Sie Informationen über Prüfmaterialien im Namen aller beteiligten Registranten. Die Identitäten der Bestandteile oder Gruppen von Bestandteilen, Verunreinigungen und Zusatzstoffe sowie ihre Konzentrationswerte für jedes Prüfmaterial, das zur Generierung der Daten für die in den REACH-Anhängen VII–XI aufgeführten Informationsanforderungen verwendet wird, müssen angegeben werden. Für die Meldung der Zusammensetzung des Prüfmaterials gelten dieselben Regeln wie für die Meldung der Zusammensetzung des registrierten Stoffes.
  • Wenn Sie Nanoformen eines Stoffes registrieren, melden Sie alle Charakterisierungsparameter, die für Nanoformen oder Sätze ähnlicher Nanoformen spezifisch sind.

Machen Sie klare Angaben dazu, was Sie registrieren – nur für federführende Registranten

  • Die gleiche Empfehlung wie für den federführenden Registranten gilt auch dann, wenn Sie der einzige Registrant Ihres Stoffes sind.

Machen Sie klare Angaben dazu, was Sie registrieren – für Beteiligte einer gemeinsamen Einreichung

  • Stellen Sie als Mitglied einer gemeinsamen Einreichung sicher, dass die Zusammensetzung der Rechtsperson für Ihren Stoff innerhalb der im Dossier des federführenden Registranten angegebenen Grenzzusammensetzung liegt.