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- Informieren Sie die ECHA vorab und beantragen Sie eine Informationsveranstaltung vor der Einreichung
Informieren Sie die ECHA vorab und beantragen Sie eine Informationsveranstaltung vor der Einreichung
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Wie wird eine Zulassung beantragt?
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- Reichen Sie Ihren Antrag ein
- Beteiligen Sie sich aktiv an der Erarbeitung von Stellungnahmen
- Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen
- Reichen Sie einen Überprüfungsbericht ein, falls Sie den Stoff noch verwenden müssen
- Fragen an die ECHA betreffend Zulassungsanträge
Informieren Sie die ECHA vorab und beantragen Sie eine Informationsveranstaltung vor der Einreichung
Benachrichtigen Sie die ECHA spätestens acht Monate, bevor Sie einen Zulassungsantrag einreichen möchten. Nennen Sie in der Benachrichtigung bitte den Stoff und fügen Sie eine allgemeine Beschreibung der Verwendungen bei, für die eine Zulassung beantragt wird.
Sie können bei der ECHA auch ein Informationsgespräch vor der Einreichung (PSIS) beantragen, um fallspezifische Fragen zu den rechtlichen und verfahrenstechnischen Aspekten des Zulassungsantrags zu klären. Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden Sie gebeten, der ECHA vor dem Gespräch einige Hintergrundinformationen zur Verfügung zu stellen.
Der Antrag auf ein PSIS sollte spätestens zwei Monate vor dem beantragten Gesprächstermin gestellt werden, und das PSIS sollte spätestens sechs Monate vor Einreichung des Antrags stattfinden.
Bei gemeinsamen Anträgen kann nur ein PSIS geführt werden, an dem sich die gesamte Gruppe der Antragsteller beteiligen kann.
Weitere Informationen und Antrag auf ein Informationsgespräch vor der Einreichung