Reichen Sie Ihren Antrag ein

Reichen Sie Ihren Antrag ein

Schritt 1

Erstellen Sie ein Konto in REACH-IT, falls Sie noch keines haben. Falls Sie bereits ein Konto haben, sorgen Sie bitte dafür, dass alle Informationen aktuell sind.

Beachten Sie bitte, dass die ECHA die in Ihrem REACH-IT-Konto angegebene Unternehmensgröße verwendet, um die Gebühr für Ihren Antrag zu ermitteln.

Schritt 2

Erstellen Sie Ihr IUCLID-Dossier.

Befolgen Sie die Anweisungen im Handbuch.

Schritt 3

Stellen Sie Ihren Antrag über REACH-IT.

Befolgen Sie die Anweisungen im Handbuch.

Bei gemeinsamen Anträgen befolgen Sie die Anweisungen unter Schritt 4.

Übermitteln Sie Ihren Antrag in den ersten Tagen des Zeitfensters für die Einreichung, um sicher zu sein, dass Sie die Prüfung der Geschäftsregeln zum spätesten Antragsdatum für Ihren Stoff bestanden haben.

Schritt 4

Wenn Sie an einem gemeinsamen Antrag beteiligt sind, gehen Sie gemäß den in der nachstehenden Grafik beschriebenen Schritten vor.

Wenn Sie nicht an einem gemeinsamen Antrag beteiligt sind, überspringen Sie diesen Schritt und gehen direkt zu Punkt 5.

Eine ausführliche Beschreibung dieser Schritte finden Sie in der Anleitung. Alle Schritte des einreichenden Antragstellers und der Mitantragsteller sollten mithilfe von REACH-IT ausgeführt werden.

Einreichung eines ZulassungsantragsStellen Sie ihren Antrag über REACH-IT als gemeinsamen AntragMachen Sie Angaben zu Verwendung,Geltungsbereich und Rolle in der LieferketteÜbermitteln Sie den Namen und das Sicherheitstoken des gemeinsamen Antrags den Mitantragstellern, damit diese ihre Teilnahme bestätigenLoggen Sie sich in REACH-IT ein und bestätigen Sie Ihre Teilnahme anhand von Angabenzu Verwendung, Geltungsbereich und Rolle in der LieferketteWarten Sie, bisalle Mitantragsteller ihre Informationen mitgeteilt habenÜberprüfen Sie den gemeinsamen Antrag in REACH-IT und stellen Sie ihn dort fertigEinreichender AntragstellerMitantragsteller

Schritt 5

Stellen Sie die umfassenden Verwendungsinformationen fertig.

Nachdem Sie die Prüfung der Geschäftsregeln bestanden haben, wird die ECHA vor der Rechnungsstellung die vorgeschlagene „Kurzfassung“ der umfassenden Verwendungsinformationen, die auf der Website der ECHA veröffentlicht wird, überprüfen.

Sobald die ECHA eine erste Version der „Kurzfassung“ erstellt hat, werden Sie aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung dazu zu nehmen. Die ECHA wird Ihre Anmerkungen als Grundlage für die Fertigstellung der „Kurzfassung“ verwenden und Ihnen die endgültige Version übermitteln.

Die Mitteilungen über die „Kurzfassung“ der umfassenden Verwendungsinformationen und die Rechnung erhalten Sie per REACH-IT-Meldung.

Schritt 6

Begleichen Sie die Rechnung bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum.

Prüfung der Geschäftsregeln, spätestes Antragsdatum und Rechnung

Mit der Prüfung der Geschäftsregeln soll gewährleistet werden, dass Ihr Antrag eine Reihe von verwaltungstechnischen Voraussetzungen erfüllt. Ihr Antrag muss diesen Schritt erfolgreich durchlaufen, bevor die ECHA den Antrag ordnungsgemäß bearbeiten und die notwendigen Regelungsverfahren durchführen kann. Dabei ist zu beachten, dass eine positiv verlaufene Prüfung der Geschäftsregeln nur bedeutet, dass Ihre Unterlagen für die Bearbeitung angenommen werden können, nicht aber, dass sie vollständig sind.

Nach Durchführung dieser Prüfung berechnet die ECHA die Gebühr für den Zulassungsantrag für Sie und übermittelt die Rechnung. Falls Sie in den Genuss der Übergangsregelungen nach Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer ii der REACH-Verordnung kommen möchten, sollten Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor dem spätesten Antragsdatum bei der ECHA einreichen, damit Sie noch genügend Zeit haben, ihn noch vor diesem Datum erneut einzureichen, falls Ihr Antrag die Geschäftsregeln nicht erfüllt (weitere Einzelheiten siehe Fragen und Antworten 571 und 572). Die Gebühr ist bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum zu entrichten.

Überprüfung von KMU

Für das Verfahren der Zulassungsanträge gelten dieselben Bedingungen für die Überprüfung von KMU wie für das Registrierungsverfahren nach REACH. Falls Sie einen Anspruch auf Gebührenermäßigung geltend machen, wird die ECHA die Größenklasse Ihres Unternehmens überprüfen. Falls Sie fälschlicherweise angegeben haben, ein KMU zu sein, wird die ECHA ein Verwaltungsentgelt von Ihnen erheben – zusätzlich zu der für die korrekte Größenklasse Ihres Unternehmens geltenden Gebühr.