Fragen an die ECHA betreffend Zulassungsanträge

Ihr Unternehmen fällt in die Kategorie KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Sie haben vor, einen Zulassungsantrag für die Verwendung eines besonders besorgniserregenden Stoffes zu stellen? Haben Sie hierzu noch Fragen? Dann wenden Sie sich doch einfach direkt an die ECHA. 

An folgendem Termin sind wir für Sie erreichbar: 25. Februar 2015 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr MEZ. In dieser Zeit beraten wir Sie in Ihrer gewünschten Sprache (wenn Ihr Land mehrere Amtssprachen hat, bieten wir diesen Service in mindestens einer davon an).

Buchen Sie online einen Termin für ein persönliches Telefonat und teilen Sie uns Ihre Frage(n) im Vorfeld mit. Wir werden Sie dann zur vereinbarten Uhrzeit anrufen.

So buchen Sie einen Termin für Ihr persönliches Telefonat:

  1. Buchungszeitraum: 2. bis 18. Februar 2015 unter http://echa.ajas.fi
  2. So erstellen Sie ein Benutzerkonto: Klicken Sie auf „Create log-in credentials" (Anmeldeinformationen erstellen).
  3. Wählen Sie die gewünschte Sprache aus der Dropdown-Liste unter „Topic area" (Themengebiet) aus. Alle verfügbaren Termine für Ihre Sprache werden angezeigt.
  4. Wählen Sie eine Uhrzeit aus und klicken Sie auf den Namen des gewünschten Sachverständigen. Ein Antragsformular wird geöffnet. Ihre Benutzerangaben sind darin bereits vorausgefüllt. Geben Sie Ihre Frage(n) unter „Comments/Questions" (Kommentare/Fragen) ein, akzeptieren Sie den rechtlichen Hinweis (Kontrollkästchen aktivieren), und klicken Sie auf „Book time" (Termin buchen). Sie erhalten eine automatische E-Mail-Benachrichtigung darüber, dass Ihre Anfrage übermittelt wurde und von der ECHA bestätigt werden muss.
  5. Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung.

Aus technischen Gründen ist das Buchungssystem nur in englischer Sprache verfügbar. Als Service für Sie finden Sie nachstehend den Text des rechtlichen Hinweises in Ihrer Landessprache:

Denken Sie stets daran, dass wir Sie auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen beraten. Die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gemäß REACH und CLP liegt nach wie vor in Ihrer Verantwortung. Die ECHA haftet nicht für die Art und Weise, in der Sie die im Rahmen dieses Angebots erhaltenen Informationen verwenden.

Personenbezogene Angaben, die Sie über das Buchungssystem übermitteln, werden ausschließlich zur Organisation des Telefonats im Rahmen der Aktion „Ask ECHA" (Fragen Sie die ECHA) verwendet. Die ECHA verarbeitet sämtliche personenbezogenen Angaben im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 zum Schutz personenbezogener Daten. Im Rahmen dieser Verordnung haben alle betroffenen Personen das Recht, auf übermittelte personenbezogene Daten zuzugreifen oder diese berichtigen zu lassen. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten, übermitteln Sie eine entsprechende Anfrage an den ECHA Information Desk.