Ausschuss für sozioökonomische Analyse

Der Ausschuss arbeitet die Stellungnahmen der ECHA zu den sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Rechtsvorschriften für Stoffe in den unten beschriebenen REACH-Prozessen aus. Die endgültigen Entscheidungen werden von der Europäischen Kommission getroffen.

 

Beschränkung 

Der Ausschuss beurteilt die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines Stoffes. Hierzu gehört auch die Bewertung von Stellungnahmen und sozioökonomischen Analysen, die von Dritten vorgelegt werden.
 

Zulassung 

Der Ausschuss bewertet nach Einreichung eines Zulassungsantrags die sozioökonomischen Faktoren und die Verfügbarkeit, Eignung und technische Durchführbarkeit von Alternativen der Verwendungen eines Stoffes. Beiträge von Dritten, die für den Antrag relevant sind, werden ebenfalls bewertet.
 

Ersuchen des Direktors der ECHA

Der Ausschuss gibt auf Ersuchen des Direktors der ECHA Stellungnahmen im Zusammenhang mit sozioökonomischen Fragen zu allen anderen Aspekten der Sicherheit von Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen ab.
Der Ausschuss leistet ferner wissenschaftliche Unterstützung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Drittstaaten im Zusammenhang mit der Sicherheit von Stoffen sowie aktive Mitwirkung bei der technischen Unterstützung und bei Tätigkeiten zum Ausbau von Kapazitäten für die sachgerechte Bewirtschaftung chemischer Stoffe in Entwicklungsländern.
 

Zusammensetzung

Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Verwaltungsrat der ECHA aus Bewerbern, die von den Mitgliedstaaten bestimmt wurden, für eine verlängerbare Amtszeit von drei Jahren ernannt.