Ausschuss der Mitgliedstaaten

Der Ausschuss beteiligt sich an verschiedenen REACH-Prozessen wie der Bewertung und Zulassung. Der Ausschuss ist für die Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten und über Vorschläge zur Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) zuständig. Der Ausschuss gibt Stellungnahmen zum Empfehlungsentwurf der ECHA für das Verzeichnis zulassungspflichtiger Stoffe (Anhang XIV) und zum Entwurf des fortlaufenden Aktionsplans der Gemeinschaft für den Stoffbewertungsprozess ab. Falls im Ausschuss keine Einigung erzielt wird, wird die Angelegenheit zur Entscheidungsfindung an die Europäische Kommission verwiesen.

Dossierbewertung

Wenn von den Mitgliedstaaten Änderungen vorgeschlagen werden, erstrebt der Ausschuss eine einstimmige Einigung über Entscheidungsentwürfe der ECHA zu: 

  • Versuchsvorschlägen
  • Prüfungen auf Erfüllung der Anforderungen

Stoffbewertung

Der Ausschuss strebt eine einstimmige Einigung über Entscheidungsentwürfe für die Stoffbewertung an, wenn für diese von anderen Mitgliedstaaten oder der ECHA Änderungen vorgeschlagen werden. Der Ausschuss berücksichtigt die Stellungnahmen von Registranten zu den vorgeschlagenen Änderungen der Entscheidungsentwürfe auf der Grundlage von Dossier- und Stoffbewertungen. Nach Zustimmung des Ausschusses schließt die ECHA die Entscheidung ab und stellt sie dem Registranten zur Verfügung.

Der Ausschuss gibt Stellungnahmen ab:

  • zum Entwurf des fortlaufenden Aktionsplans der Gemeinschaft, der von der ECHA für Stoffe erstellt wird, die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage zu bewerten sind, ob die Stoffe ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen könnten;
  • zu Vorschlägen von Mitgliedstaaten, außerhalb der jährlichen Aktualisierungen Stoffe in den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft aufzunehmen.

Die ECHA nimmt auf der Grundlage dieser Stellungnahmen des Ausschusses den endgültigen Aktionsplan der Gemeinschaft für die Stoffbewertung an. Der Ausschuss strebt ferner eine Einigung in Fällen an, in denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten ihr Interesse an der Bewertung desselben Stoffes bekundet haben.

Zulassung

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten spielt insofern eine wesentliche Rolle,

  • als er eine Einigung über die Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für die Kandidatenliste der Stoffe zur potenziellen Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) anstrebt; 
  • als er Stellungnahmen zu den Empfehlungsentwürfen der ECHA zu vorrangigen Stoffen für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe abgibt.

Die ECHA berücksichtigt die Stellungnahme des Ausschusses bei der Fertigstellung ihrer Empfehlung an die Kommission zu vorrangigen Stoffen für die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe.

Ersuchen des Direktors der ECHA

Auf Ersuchen des Direktors der ECHA gibt der Ausschuss Stellungnahmen im Zusammenhang mit Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu allen anderen Aspekten der Sicherheit von Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen ab. 

Der Ausschuss leistet ferner wissenschaftliche Unterstützung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Drittstaaten im Zusammenhang mit der Sicherheit von Stoffen sowie aktive Mitwirkung bei der technischen Unterstützung und bei Tätigkeiten zum Ausbau von Kapazitäten für die sachgerechte Bewirtschaftung chemischer Stoffe in Entwicklungsländern.

Zusammensetzung

Jeder Mitgliedstaat ernennt ein MSC-Mitglied für eine Amtszeit von drei Jahren. Eine Wiederernennung ist zulässig. Diese Mitglieder kann auf die gleiche Weise ein stellvertretendes Mitglied ernannt werden. Der Ausschuss kann bis zu fünf weitere Mitglieder ernennen, die aufgrund ihrer spezifischen Kompetenzen ausgewählt werden. Berater können die Mitglieder begleiten.