Anwender von Chemikalien

In fast allen Wirtschaftszweigen und selbst bei den kleinsten Unternehmen werden Chemikalien eingesetzt. Gefährliche Chemikalien sind dabei besonders gekennzeichnet, um auf deren Risiken hinzuweisen und Unfälle zu vermeiden. Auch Sicherheitsdatenblätter stehen zur Verfügung. 

Vielleicht wenden Sie bereits bewährte Risikomanagementverfahren an, doch kennen Sie auch all Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten? Je gefährlicher der von Ihnen verwendete Stoff oder das von Ihnen verwendete Gemisch ist, desto umfangreichere Anforderungen werden an Sie und Ihren Lieferanten gestellt.

Wie verwenden Sie Chemikalien?

Chemikalien können bei Ihnen auf ganz unterschiedliche Weise zum Einsatz kommen:

  • bei der Mischung und dem Inverkehrbringen neuer Formulierungen
  • bei der Herstellung von Erzeugnissen (etwa von Autoreifen, Papier, Möbeln, Kleidung)
  • innerhalb eines Prozesses (etwa bei der Reinigung, Färbung, Schmierung)
  • als Teil einer von Ihnen erbrachten Dienstleistung (etwa chemische Reinigung, Autoreparatur, Bau- oder Malerleistungen)  

Als nachgeschalteter Anwender spielen Sie gemäß der REACH- und CLP-Verordnung eine klar definierte Rolle bei der Förderung der sicheren Verwendung von Chemikalien. 

Sie zählen als nachgeschalteter Anwender, wenn:

  • Sie im EWR ansässig sind und
  • der Lieferant eines von Ihnen verwendeten Stoffs oder Gemischs ebenfalls im EWR ansässig ist und
  • Sie Chemikalien wie oben beschrieben im Rahmen Ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeiten verwenden

Sie zählen nicht als nachgeschalteter Anwender, wenn:

  • der Lieferant eines von Ihnen verwendeten Stoffs außerhalb des EWR ansässig ist und keinen Alleinvertreter benannt hat, um den Stoff zu registrieren und dessen Zugang zum EU-Markt sicherzustellen. In diesem Fall sind Sie ein Importeur
  • Sie Chemikalien lediglich aufbewahren und in Verkehr bringen (ohne deren Zusammensetzung oder Verpackung zu verändern). In diesem Fall sind Sie ein Händler
  • Sie ein Produkt erwerben und es außerhalb des industriellen/gewerblichen Kontextes selbst verwenden. In diesem Fall sind Sie ein Verbraucher

Was müssen Sie tun?

Nachgeschaltete Anwender haben keine Registrierungspflicht, doch sie müssen:

 

Sichere Verwendung von Chemikalien

Alle Unternehmen, die im Rahmen ihrer industriellen und gewerblichen Tätigkeiten mit Chemikalien zu tun haben, tragen die gesetzliche Verpflichtung, diese Chemikalien auf sichere Weise zu verwenden.

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens oder Ihrer Position innerhalb der Lieferkette müssen Sie die Anforderungen der REACH-Verordnung beachten. Sie müssen die Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, die in den von Ihrem Lieferanten bereitgestellten Sicherheitsdatenblättern angegeben sind.

Zudem müssen Sie Ihre Lieferanten darüber informieren, wie Sie deren Chemikalien verwenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihre Verwendungen in den Ihnen vorliegenden Informationen nicht vorgesehen oder die Sicherheitshinweise nicht angemessen sind.

 

Sichere Bereitstellung von Gemischen

Wenn Sie Chemikalien zu Gemischen verarbeiten und diese in Verkehr bringen, kommen Ihnen bedeutsame Pflichten zu, denn Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Kunden die Produkte sicher verwenden können.

Sie müssen ihnen die entsprechenden Informationen zur sicheren Verwendung bereitstellen. Zudem müssen Sie eine Einstufung für jedes Gemisch vornehmen, das Sie in Verkehr bringen möchten. Ist es gefährlich, müssen Sie es entsprechend kennzeichnen, damit betroffene Arbeiter und Verbraucher den Risiken angemessen begegnen können.

Seit dem 1. Juni 2015 gelten bedeutende Änderungen – die von Ihnen in Verkehr gebrachten gefährlichen Gemische müssen gemäß den neuen Anforderungen der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Durch eine effektive Kommunikation mit Ihren Lieferanten und Kunden können Sie dazu beitragen, dass die entsprechenden Informationen innerhalb der gesamten Lieferkette zur Verfügung stehen.

 

Verwendung von Biozidprodukten nur für den angegebenen Zweck

Biozidprodukte sind grundsätzlich gefährlich und können für Mensch, Tier und Umwelt schädlich sein. Die jeweiligen Wirkstoffe sind nur für die Verwendung in bestimmten Produktarten zugelassen. Um die sichere Verwendung von Biozidprodukten zu ermöglichen, gelten für ihre Kennzeichnung und Verpackung besondere Anforderungen.