R4BP – Register für Biozidprodukte

Das R4BP 3 ist der zentrale Knotenpunkt, über den alle Anträge für Biozidprodukte vorgenommen werden. Es bietet Funktionen, mit denen die Industrie und die Behörden die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und den Informationsaustausch untereinander bewerkstelligen können. 

Die Einreichung von Biozidprodukten gemäß der Biozid-Verordnung (BPR, Verordnung (EU) NR. 528/2012) wurde am 1. September 2013 aufgenommen. 

Zur Sammlung, Organisation und Speicherung der Daten zu Wirkstoffen und Biozidprodukten wird IUCLID verwendet. Für einen Antrag wird ein IUCLID-Dossier erstellt und über das R4BP 3 bei der ECHA und den nationalen Behörden eingereicht. IUCLID kann von der IUCLID-Website heruntergeladen werden. 

Die Migration von Assets und Applikationen der vorherigen Version von R4BP2 zu R4BP 3 wurde abgeschlossen. 

Wenn Sie im R4BP 3 das zu Ihrer Zulassung gehörige Asset, das in R4BP2 erfasst wurde, nicht finden können, bedeutet das, dass der Datensatz zu Ihrer Zulassung in R4BP2 kein gültiges LE UUID für den Zulassungsinhaber enthielt. Im die endgültige Migration von R4BP2 zu R4BP 3 durchzuführen, wurden solche Assets einer virtuellen Rechtsperson zugewiesen und stehen derzeit weder Ihnen noch anderen echten Unternehmen zur Verfügung („verwaistes“ Asset). Um Zugriff auf das „verwaiste“ Asset in R4BP 3 zu erhalten, befolgen Sie die Anweisungen unter den jeweiligen Links auf dieser Seite. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Fragen und Antworten zur Migration“ auf der Website der ECHA.