Registrierungsverfahren

Hersteller und Importeure von Stoffen in der Menge von einer Tonne pro Jahr oder mehr müssen Informationen über die Eigenschaften dieser Stoffe erheben und diese Informationen über ein Registrierungsdossier der ECHA übermitteln. Der erste Schritt zur Registrierung eines Stoffes bei der ECHA ist die Einreichung einer Anfrage. Nach erfolgreicher Anfrage werden Sie gebeten, entweder gemeinsam oder einzeln eine Registrierung zu erstellen und bei der ECHA einzureichen. Wenn ein und derselbe Stoff von mehr als einem Unternehmen hergestellt oder auf den Markt gebracht wird, muss die Registrierung im Rahmen einer gemeinsamen Einreichung erfolgen. Weitere Informationen über die einzelne oder gemeinsame Registrierung Ihres Stoffes finden Sie auf dieser Seite.

 

Erstellen und Einreichen einer Anfrage

Vor der Registrierung sind Sie zur Erstellung und Einreichung einer Anfrage für 1) alle Nicht-Phase-in-Stoffe und 2) Phase-in-Stoffe, die nicht vorregistriert wurden, bei der ECHA verpflichtet. Das Anfrageverfahren findet vor der Herstellung oder vor dem Inverkehrbringen des Stoffes statt.

Zudem müssen Sie die ECHA über die zusätzlich von Ihnen benötigten Informationen informieren, um Ihre Registrierung infolge einer Erhöhung des Mengenbereichs zu aktualisieren.

Nach der Prüfung einer Anfrage ermöglicht die ECHA den Kontakt zwischen Ihnen und dem früheren und/oder den potenziellen Registranten, um die gemeinsame Nutzung von Daten und die gemeinsame Einreichung zu ermöglichen.

Erstellung eines Anfragedossiers mit IUCLID 

  1. Erstellung eines Dossiers mit der aktuellsten Version von IUCLID.
  2. Verwenden Sie das IUCLID Validierungsassistenten-Plug-in, um zu erkennen, ob Informationen fehlen, und um bestimmte „Geschäftsregeln" vorzuprüfen.
  3. Reichen Sie Ihr Anfragedossier über REACH-IT ein.

Für weitere Informationen verweisen wir auf das Handbuch: How to prepare an inquiry dossier – Erstellen eines Anfragedossiers.

 

Erstellung und Übermittlung einer gemeinsamen Einreichung

Eine gemeinsame Einreichung besteht aus zwei oder mehr potenziellen Registranten, die denselben Stoff herstellen oder in Verkehr bringen. In Vorbereitung auf eine gemeinsame Einreichung müssen potenzielle Registranten ein Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) zur gemeinsamen Nutzung von Daten über die inhärenten Eigenschaften der Stoffe bilden, für die sie eine gemeinsame Einreichung bei der ECHA beabsichtigen. Wenn möglich wird außerdem eine Einigung hinsichtlich der Einstufung und Kennzeichnung des Stoffs erzielt.

Die Bestimmung des federführenden Registranten, der die Registrierung lange vor der Registrierungsfrist einreicht, liegt im Ermessen der potenziellen Registranten. Erst nachdem im Einreichungsverfahren das Dossier des federführenden Registranten die Geschäftsregelprüfung in REACH-IT erfolgreich durchlaufen hat, reichen die beteiligten Registranten derselben gemeinsamen Einreichung ihre Registrierungen ein.

Die ECHA übermittelt dem federführenden Registranten die Registrierungsnummer, sobald das Dossier des federführenden Registranten vollständig bearbeitet und die Entrichtung der entsprechenden Registrierungsgebühr bestätigt wurde. Die beteiligten Registranten erhalten ihre Registrierungsnummern separat, nachdem ihre Dossiers von der ECHA als vollständig erachtet wurden.

 

Registrierung Ihres Stoffes

Potenzielle Registranten von Stoffen (in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr) müssen ein Registrierungsdossier erstellen und bei der ECHA einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Registrierungsdossiers jedes Mal aktualisieren müssen, sobald Ihrem Unternehmen relevante Informationen vorlegen.

Ein Dossier kann unter Verwendung der neuesten Version von IUCLID erstellt und über REACH-IT eingereicht werden. Wenn Sie jedoch Mitglied einer gemeinsamen Einreichung (aber nicht der federführende Registrant) sind, können Sie Ihre Registrierung online direkt in REACH-IT erstellen.

Erstellung und Einreichung eines Dossiers

  1. Lesen Sie das Handbuch zum Erstellen von Registrierungs- und PPORD-Dossiers.
  2. Geben Sie in IUCLID die erforderlichen Informationen ein, um Ihren Stoffdatensatz vollständig zusammenzustellen.
  3. Sie können ggf. das Chesar-Tool dazu verwenden, Ihre Stoffsicherheitsbeurteilung durchzuführen und Ihren chemischen Sicherheitsbericht (CSR) zu erstellen.
  4. Wenn Ihr Stoffdatensatz vollständig ist, erstellen Sie mit dem Dossiererstellungsassistenten in IUCLID das endgültige Registrierungsdossier.
  5. Verwenden Sie das Validierungsassistenten-Plug-in von IUCLID, um zu erkennen, ob Informationen fehlen, und bestimmte „Geschäftsregeln" vorab zu prüfen.
  6. Verwenden Sie das IUCLID-Dissemination-Vorschau-Plug-in, um zu sehen, welche Informationen aus Ihrem Dossier von der ECHA veröffentlicht werden.
  7. Verwenden Sie das Gebührenberechnungs-Plug-in von IUCLID, um die in Verbindung mit Ihrer Registrierung anfallende Gebühr abzuschätzen.
  8. Exportieren Sie das Dossier aus IUCLID und reichen Sie es über REACH­IT ein.