Anmelden von Stoffen in Erzeugnissen

Zusammenfassung

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA benachrichtigen, wenn ihr(e) Erzeugnis(se) Stoffe enthält/enthalten, die in der Kandidatenliste aufgeführt sind. Hierfür gelten bestimmte Bedingungen.

Frist: Unternehmen müssen diese Meldung innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste vornehmen.

Folgende Informationen sind einzureichen:

  • Name und Kontaktangaben des Unternehmens
  • Bezeichnung und gegebenenfalls Registrierungsnummer des Stoffes
  • Mengenbereich des Stoffes in dem/den von der Meldung abgedeckten Erzeugnis(sen)
  • kurze Beschreibung der Verwendung(en) des/der Stoffe(s) in dem Erzeugnis und der Verwendungen des/der Erzeugnisse(s)

Bei Änderung bereits gemeldeter Informationen sollten Sie Ihre Meldung aktualisieren. Dies betrifft beispielsweise Änderungen des Mengenbereichs oder die Herstellung/den Import anderer Erzeugnisse.

Nicht vertrauliche Daten zu in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffen in Erzeugnissen, die für die Verwendung durch Verbraucher in der EU erhältlich sind, werden auf der ECHA-Website veröffentlicht.

Vorgehensweise zur Meldung

Meldungen zu Stoffen in Erzeugnissen werden über REACH-IT vorgenommen.

Vor der Einreichung müssen Sie Ihre Mitteilung mit IUCLID 6 erstellen. Sie können entweder auf Ihrem lokalen Computer installierte eigenständige IUCLID-Version verwenden oder die kostenlosen ECHA-Cloud-Dienste nutzen, die immer die aktuellste IUCLID-Version nutzen. Wenn Sie eine Aktualisierung einreichen möchten, jedoch nicht über den IUCLID-Datensatz verfügen, können Sie Ihr Dossier aus REACH-IT herunterladen und das Dossier in IUCLID in einen Datensatz umwandeln.

Die Erstellung von IUCLID-Dossiers wird im Handbuch (Meldungen zu Stoffen in Erzeugnissen) genau beschrieben.

Melden Sie sich in REACH-IT an, öffnen Sie das Menü und klicken Sie auf „Substance in articles > Upload a IUCLID dossier“ (Meldung zu Stoffen in Erzeugnissen > IUCLID-Dossier hochladen).

Reichen Sie Ihre Meldung nach den Anweisungen des Assistenten ein. Nach der Einreichung Ihrer Meldung in REACH-IT können Sie den Einreichungsstatus in REACH-IT-Seiten verfolgen. Die Aktualisierung Ihrer Meldung muss über die Referenznummer-Seite in REACH-IT eingeleitet werden.
 

Rechtsgrundlage:

Artikel 7 Absatz 2 (REACH-Verordnung)