Formulierer

Formulierer

Formulierer sind nachgeschaltete Anwender, die Gemische herstellen und diese üblicherweise in der nachgeschalteten Lieferkette oder direkt an die Verbraucher vertreiben. Sie mischen Stoffe und/oder Gemische, ohne dass während des Verfahrens eine chemische Reaktion auftritt. Beispiele für solche Gemische sind u. a. Farben, Klebstoffe, Kosmetika, Schmiermittel, Reinigungsmittel und Diagnosekits.

Diese Webseiten stellen relevante und nützliche Informationen bereit, die Formulierer dabei unterstützen, ihre Pflichten im Rahmen der REACH- und der CLP-Verordnung zu erfüllen. Die wichtigsten rechtlichen Pflichten von nachgeschalteten Anwendern sind auf der Webseite zu Rollen und Pflichten nachgeschalteter Anwender erklärt. Die Pflichten zur Bereitstellung von Informationen zu chemischen Stoffen gelten auch für Händler.

Formulierer

 

Als Formulierer sind Sie für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Gemische verantwortlich. Sie müssen die Gefahren des Gemischs kennen und in der Lieferkette bekannt machen.

Gemische müssen gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht und noch gemäß der DPD-Richtlinie über gefährliche Zubereitungen eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wurden, dürfen bis zum 1. Juni 2017 auf dem Markt bleiben.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie die Anforderungen der CLP-Verordnung für die Einstufung von Gemischen erfüllen, finden Sie auf den Webseiten zur Einstufung von Gemischen. Da dies häufig auf der Einstufung der in dem Gemisch verwendeten Stoffe beruht, ist dieser Aspekt für Formulierer sehr wichtig.

 

Die Einstufung von in Gemischen verwendeten Stoffen

Die Einstufung von Stoffen, die in Gemischen verwendet werden, ist aus folgenden Gründen für Formulierer wichtig:

  1. Die Einstufung der Stoffe muss im Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch enthalten sein.
  2. Die Einstufung der Stoffe kann als Grundlage für die Einstufung des Gemisches dienen.

Wenn ein Stoff im Gemisch über eine harmonisierte Einstufung der EU gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung verfügt, ist diese Einstufung rechtsverbindlich und muss für die entsprechenden Gefahrenklassen verwendet werden. Andernfalls bzw. für weitere Gefahrenklassen können Sie die Einstufung der Stoffe Ihrer Lieferanten verwenden. Wenn die Einstufungen unterschiedlicher Lieferanten voneinander abweichen, sollten Sie versuchen, zu einer Einigung zu gelangen. Wenn keine Einigung erzielt wird, wählen Sie die geeignete Einstufung aus.

Falls Sie aus irgendeinem Grund einen Stoff anders einstufen möchten als alle Ihre Lieferanten und keine Einigung mit diesen erzielen können, müssen Sie Ihre neue Einstufung an die ECHA melden, wenn Sie mehr als eine Tonne dieses Stoffes pro Jahr verwenden. Wie Sie vorgehen müssen, um eine neue Einstufung an die ECHA zu melden, erfahren Sie auf der Seite zum Einreichen von Mitteilungen nachgeschalteter Anwender (Einstufungsunterschiede).

Wenn Ihre neue Einstufung auf neuen Informationen beruht, sind Sie verpflichtet, diese neuen Informationen an Ihre Lieferanten weiterzuleiten.

Sie können den Status des von Ihnen verwendeten Stoffes auf der Seite zum Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis überprüfen. Sie sollten jedoch Ihre(n) Lieferanten als wichtigste Informationsquelle für die Einstufung Ihres Gemisches verwenden.

Im Gegensatz zu anderen Lieferanten müssen Händler (einschließlich Einzelhändler) Stoffe und Gemische nicht selbst einstufen, sondern können die Einstufung verwenden, die im Sicherheitsdatenblatt angegeben ist. Dies gilt auch für nachgeschaltete Anwender, solange sie die Zusammensetzung des ihnen gelieferten Stoffes oder Gemischs nicht ändern.