- ECHA
- Über ECHA
- Wer wir sind
- Widerspruchskammer
- Die Widerspruchskammer
- Zusammensetzung der Widerspruchskammer
Zusammensetzung der Widerspruchskammer
Zusammensetzung der Widerspruchskammer
Die Mitglieder der Widerspruchskammer werden vom Verwaltungsrat der ECHA aus einer Liste von Bewerbern ernannt, die die Kommission vorschlägt.
Die Qualifikation der Mitglieder der Widerspruchskammer ist in der Verordnung (EG) Nr. 1238/2007 der Kommission zur Festlegung der Vorschriften für die Qualifikation der Mitglieder der Widerspruchskammer der Europäischen Agentur für chemische Stoffe festgelegt.
Die Widerspruchskammer besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Sie sind Beschäftigte der ECHA, genießen aber Unabhängigkeit und sind bei ihren Entscheidungen an keinerlei Weisungen gebunden. Sie dürfen in der Agentur keine sonstigen Tätigkeiten ausüben. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Der Verwaltungsrat hat außerdem Stellvertreter und zusätzliche Mitglieder ernannt. Sie sind nicht Beschäftigte der Agentur, sondern werden von der Widerspruchskammer zur Bearbeitung von Fällen bei Abwesenheit der Mitglieder in Anspruch genommen oder wenn dies für eine zufriedenstellend schnelle Bearbeitung der Widersprüche erforderlich ist.
Die Kammer wird bei der Wahrnehmung ihrer Funktionen von der Geschäftsstelle unterstützt.
Composition of the Board of Appeal links
- REACH Regulation [PDF]
Articles 89 and 90 - Commission Regulation (EC) No 1238/2007 [PDF]
- Rules on the designation of Alternate and Additional Members [PDF] [EN]
- Code of Conduct applicable to Members of the Board of Appeal [PDF] [EN]
- Code of Conduct applicable to the Alternate and Additional Members of the Board of Appeal [PDF] [EN]
- MB/39/2020 Designation of an Alternate Chair to act as a legally qualified member in a Board of Appeal case [PDF] [EN]
- MB/40/2020 Remuneration of Alternate and Additional Members of the Board of Appeal [PDF] [EN]
- Administrative arrangements for safeguarding the independence of the Board of Appeal [PDF] [EN]