Anfrage

Informationen über bereits durchgeführte Versuche und Studien

Ein potenzieller Antragsteller, der die Durchführung von Versuchen und Studien an Wirbeltieren für den Zulassungsantrag unter der BPR beabsichtigt, muss bei der ECHA über R4BP 3 eine entsprechende Anfrage einreichen. Zweck der Anfrage ist es festzustellen, ob solche Versuche und Studien bereits unter der Biozidprodukte-Verordnung oder der vorherigen Biozidprodukte-Richtlinie vorgelegt wurden. Eine solche Anfrage kann optional auch für Versuche ohne Wirbeltiere eingereicht werden.

Die Anfrage ist erforderlich, wenn die ECHA zur Schlichtung einer Streitigkeit hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Daten (in Bezug auf Studien mit und ohne Wirbeltiere) angerufen werden soll. Dies gilt auch dann, wenn der potenzielle Antragsteller den/die Dateneigner bereits kennt oder wenn Verhandlungen bereits begonnen haben.

Wurden solche Versuche oder Studien bereits vorgelegt, stellt die ECHA dem potenziellen Antragsteller die Kontaktdaten des Datenübermittlers zur Verfügung. Die Daten werden Dossiers entnommen, die unter der vorherigen Biozidprodukte-Richtlinie und der Biozidprodukte-Verordnung eingereicht wurden. Die ECHA stellt keine Daten aus einzelnen Versuchen oder Studien zur Verfügung.

Datenschutz/Datennutzung durch nachfolgende Antragsteller

Ist die einschlägige Datenschutzfrist abgelaufen, kann die ECHA einem nachfolgenden Antragsteller erlauben, auf die vom ersten Antragsteller beigebrachten Daten Bezug zu nehmen.