Zulassungskriterien

Bewerber müssen

  • die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR = EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) besitzen,
  • auf Englisch kommunizieren können, da dies die Arbeitssprache der ECHA ist,
  • eine EU-Amtssprache sehr gut und eine weitere zufriedenstellend beherrschen,
  • den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit erforderlichen sittlichen Anforderungen genügen,
  • die staatsbürgerlichen Rechte besitzen,
  • ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
  • die für die Wahrnehmung ihrer dienstlichen Pflichten erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Berufliche Qualifikationen

Bewerber müssen über die gemäß der Stellenausschreibung erforderliche Ausbildung und Berufserfahrung verfügen.

Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die von Behörden eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates ausgestellte oder als gleichwertig anerkannte Abschlüsse besitzen.

Die berufliche Erfahrung wird ab dem Datum gerechnet, an dem der Bewerber die Mindestqualifikation für die betreffende Stelle erworben hat.