Mikroplastik

 

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Kunststoffe machen unser Leben in vielerlei Hinsicht einfacher und sind oft leichter und billiger als andere Materialien. Wenn sie jedoch nicht ordnungsgemäß entsorgt oder recycelt werden, können sie in die Umwelt gelangen, wo sie jahrhundertelang bleiben und zu immer kleineren Partikeln abgebaut werden. Diese kleinen Partikel (normalerweise kleiner als 5 mm) werden als Mikroplastik bezeichnet und geben Anlass zur Sorge.
 
Mikrokunststoffe sind feste Kunststoffpartikel, die aus Gemischen von Polymeren und funktionalen Zusatzstoffen bestehen. Sie können auch Restverunreinigungen enthalten. Mikroplastik kann unbeabsichtigt gebildet werden, wenn sich größere Stücke Plastik wie Autoreifen oder synthetische Textilien abnutzen. Er wird aber auch bewusst hergestellt und Produkten zu bestimmten Zwecken zugesetzt, beispielsweise als Abrasionspartikel in Gesichts- und Körperpeelings.
Was sind die Bedenken?

Mikroplastik in der Umwelt wird nicht biologisch abgebaut. Es reichert sich in Tieren an, unter anderem in Fischen und Schalentieren, und wird folglich mit der Nahrung auch vom Menschen aufgenommen.

Mikrokunststoffe wurden in Meeres-, Süßwasser- und terrestrischen Ökosystemen sowie in Lebensmitteln und im Trinkwasser gefunden. Ihre fortlaufende Freisetzung trägt zu einer permanenten Verunreinigung unserer Ökosysteme und Nahrungsketten bei. Die Exposition gegenüber Mikrokunststoffen wurde in Laborstudien mit negativen (öko-)toxischen und physikalischen Auswirkungen auf lebende Organismen in Verbindung gebracht.

Aufgrund der Bedenken hinsichtlich der Umwelt und der menschlichen Gesundheit haben zahlreiche EU-Mitgliedstaaten bereits nationale Verbote für die bewusste Verwendung von Mikroplastik in Verbraucherprodukten eingeführt oder vorgeschlagen. Diese Verbote beziehen sich vor allem auf die Verwendung von Mikrokügelchen in Kosmetika, die nach dem Gebrauch abgespült werden. Darin wird Mikroplastik als Peeling- und Glättungsmittel verwendet.

Durch die Verwendung von Produkten, die Mikroplastik enthalten, gelangen jedes Jahr etwa 42 000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt. Die größte einzelne Quelle von Verunreinigungen ist das granuläre Füllmaterial, das in Kunstrasenplätzen verwendet wird, mit Freisetzungen von bis zu 16 000 Tonnen. Zusätzlich wird die Freisetzung unbeabsichtigt gebildeter Mikrokunststoffe (bei der Abnutzung größerer Plastikteile) in europäische Oberflächengewässer auf etwa 176 000 Tonnen pro Jahr geschätzt. 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die vorliegenden Erkenntnisse zu Mikro- und Nanoplastik in Lebensmitteln im Jahr 2016 überprüft. Die Experten stellten fest, dass mehr Daten zu ihrem Vorkommen in Lebensmitteln und ihren potenziellen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit notwendig sind. Daher hält die EFSA im Jahr 2021 ein wissenschaftliches Kolloquium ab, um den aktuellen Stand und die laufende Forschung in diesem Bereich zu diskutieren.

 

Welche Produkte enthalten bewusst zugesetztes Mikroplastik?

Mikroplastik wird einer Reihe von Produkten bewusst hinzugefügt, darunter Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Kosmetika, Haushalts- und Industriereiniger, Reinigungsmittel, Farben und Produkte, die in der Öl- und Gasindustrie eingesetzt werden. Mikrokunststoffe werden auch als weiches Füllmaterial in Kunstrasenplätzen eingesetzt.

In Verbraucherprodukten sind Mikroplastikpartikel vor allem als Abrasionsstoffe bekannt (z. B. als Peeling- und Glättungsmittel in Kosmetika, sogenannte Microbeads). Sie werden aber auch zu anderen Zwecken eingesetzt, u. a. um die Dicke, das Aussehen und die Stabilität eines Produkts zu beeinflussen. Sie werden sogar als Glitzer oder im Make-up verwendet.

Insgesamt werden in der EU/im EWR jährlich schätzungsweise rund 145 000 Tonnen Mikroplastik verwendet.

Von der ECHA vorgeschlagene Beschränkung

2017 bat die Europäische Kommission die ECHA um eine Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, damit regulatorische Maßnahmen auf EU-Ebene getroffen werden, die bewusst zugesetztes Mikroplastik in Produkten (Stoffen und Gemischen) betreffen. 

Im Januar 2019 schlug die ECHA eine weitreichende Beschränkung von Mikroplastik in Produkten vor, die in der EU/im EWR in Verkehr gebracht werden, um seine Freisetzung in die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Von März bis September 2019 fand eine Anhörung zu dem Vorschlag der Beschränkung statt. Es gingen 477 individuelle Kommentare bei der ECHA ein. Einzelheiten der Anhörung, einschließlich der nicht vertraulichen Antworten, sind auf der Website der ECHA verfügbar.

Mit dem Vorschlag soll die Freisetzung von 500 000 Tonnen Mikroplastik über einen Zeitraum von 20 Jahren vermieden werden.

Weitere Optionen für die Reduzierung der Freisetzung von unbeabsichtigt gebildeten Mikrokunststoffen in der aquatischen Umwelt werden von der Kommission als Teil ihrer Plastikstrategie und des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft berücksichtigt.

 

Stellungnahmen der Ausschüsse

Der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA (RAC) hat im Juni 2020 seine Stellungnahme abgeben. Er unterstützte den Vorschlag und empfahl strengere Kriterien für biologisch abbaubare Polymere sowie ein Verbot von Mikroplastik, das als Füllmaterial in Kunstrasenplätzen eingesetzt wird, nach einem Übergangszeitraum von sechs Jahren. Der RAC kam ferner zu dem Schluss, dass die Untergrenze von 100 Nanometern (nm) für die Beschränkung von Mikroplastik, wie von der ECHA vorgeschlagen, nicht notwendig für die Durchsetzung sei, und empfahl keine Untergrenze.

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) hat seine Stellungnahme im Dezember 2020 abgegeben. Er unterstützte den Vorschlag der ECHA, gab jedoch einige Empfehlungen für die Europäische Kommission zur Berücksichtigung in der Entscheidungsphase ab.

Der SEAC empfahl unter anderem eine Untergrenze von 1 nm für die Beschränkung von Mikroplastik. Er war zudem der Auffassung, dass eine vorübergehende Untergrenze von 100 nm notwendig sein könnte, um sicherzustellen, dass die Beschränkung durch die Feststellung von Mikroplastik in Produkten durchgesetzt werden kann. 

In Bezug auf die Kontrolle der Freisetzung von Füllmaterial in Kunstrasenplätzen zog der SEAC keine der von der ECHA vorgeschlagenen Risikomanagementoptionen den anderen vor. Der Ausschuss gab an, dass die Auswahl letztlich von den politischen Prioritäten abhängen werde, insbesondere hinsichtlich der Reduzierung von Emissionen. 

Entscheidung der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Kommission bei ihrem Vorschlag an dem Bericht der ECHA und der gemeinsamen Stellungnahme der Ausschüsse orientiert. Der Vorschlag der Kommission zur Änderung des Verzeichnisses der Stoffe mit eingeschränkter Verwendung gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung wird den EU-Mitgliedstaaten im REACH-Ausschuss zur Abstimmung vorgelegt. Bevor die Beschränkung angenommen werden kann, muss sie vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft werden.

 

 

Planned timetable for proposed restriction of intentionally added microplastics

 

Future timings are tentative

  Timing
Intention to prepare restriction dossier 17 January 2018
Call for evidence 1 March - 1 May 2018
Stakeholder workshop 30 - 31 May 2018
Submission of restriction dossier 11 January 2019
Public consultation of the Annex XV dossier  20 March 2019 –
20 September 2019
RAC opinion June 2020 
Draft SEAC opinion June 2020 
Consultation on draft SEAC opinion 1 July - 1 September 2020
Combined final opinion submitted to the Commission February 2021
Draft amendment to the Annex XVII (draft restriction) by Commission 30 August 2022
Discussions with Member State authorities and vote 2022-2023
Scrutiny by Council and European Parliament Before adoption (3 months)
Restriction adopted (if agreed) TBC