Informationsanforderungen: 1 bis 10 Tonnen pro Jahr

Um einen Stoff im Mengenbereich von 1 bis 10 Tonnen zu registrieren, müssen Sie die in Spalte 1 des REACH-Anhangs VII festgelegten Daten vorlegen, einschließlich bestimmter physikalisch-chemischer Daten sowie toxikologischer und ökotoxikologischer Informationen, außer dort, wo die Anforderung nicht für Ihren Stoff gilt. In Spalte 2 sind die Abweichungsmöglichkeiten für die jeweiligen Eigenschaften angegeben. Gemäß den in Anhang XI enthaltenen allgemeinen Bestimmungen kann außerdem vom erforderlichen Standarddatensatz abgewichen werden.

Die Pflicht zur Ausarbeitung eines Versuchsvorschlags gilt auch, wenn die potenziellen Registranten aufgrund der Anwendung der Bestimmungen von Spalte 2 der Anhänge (höherstufige) Prüfungen der Anhänge IX oder X als Alternative zu den Standarddatenanforderungen der Anhänge VII und VIII vorschlagen.