POP-Begriffsverständnis

Persistente organische Schadstoffe (POP) sind organische Stoffe, die in der Umwelt verbleiben, sich in lebenden Organismen ansammeln und eine Gefahr für unsere Gesundheit und die Umwelt darstellen. Sie können durch Luft, Wasser oder wandernde Arten über internationale Grenzen hinweg transportiert werden, und sie können Regionen erreichen, in denen sie noch nie hergestellt oder verwendet wurden. Das erfordert ein internationales Risikomanagement, da die mit diesen Stoffen verbundenen Risiken von keiner Region allein gesteuert werden können.

Wie wirken POP?

POP sind weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen und das Aarhus-Protokoll geregelt. Diese Rechtsvorschriften werden in der Europäischen Union durch die POP-Verordnung umgesetzt.

Die POP-Verordnung hat zum Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit spezifischen Kontrollmaßnahmen zu schützen:

  • Verbot oder starke Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von POP
  • Minimierung der Umweltfreisetzung von POP, die als industrielle Nebenprodukte entstehen
  • Gewährleistung, dass Vorräte an eingeschränkten POP sicher verwaltet werden
  • umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, die aus POP bestehen oder durch POP verunreinigt sind

Zu den Chemikalien, die als POP identifiziert wurden, zählen:

  • Pestizide (wie DDT)
  • Industriechemikalien (wie polychlorierte Biphenyle, die in elektrischen Geräten weit verbreitet waren)
  • unbeabsichtigte Nebenprodukte, die bei industriellen Prozessen, bei der Zersetzung oder bei der Verbrennung entstehen (z. B. Dioxine und Furane)

Im Rahmen der POP-Verordnung trägt die ECHA dazu bei, neue POP in der EU zu identifizieren und für das Stockholmer Übereinkommen vorzuschlagen. Die Agentur erhält und verarbeitet die Informationen aus den Mitgliedstaaten, die die Verordnung umsetzen, und fasst sie zu einem unionsweiten Überblick zusammen. Die ECHA unterstützt auch die Ermittlung notwendiger künftiger EU-Maßnahmen hinsichtlich des POP-Umsetzungsplans innerhalb der EU.

Das ECHA-Durchsetzungsforum koordiniert ein Netz von Behörden der Mitgliedstaaten, die ebenfalls für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind.