Vorschläge für neue POP
Vorschläge für neue POP
Damit ein neuer Stoff in die POP-Verordnung aufgenommen werden kann, muss er in das Stockholmer Übereinkommen oder das POP-Protokoll aufgenommen werden.
Wer kann neue POP vorschlagen?
Jede der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens, einschließlich der EU, kann einen Vorschlag zur Aufnahme eines neuen persistenten organischen Schadstoffs in die Anhänge des Übereinkommens einreichen. Die EU-Mitgliedstaaten können dies tun, indem sie ihre Vorschläge der Europäischen Kommission vorlegen. Ihre Vorschläge müssen eine Beurteilung der Eigenschaften des Stoffes anhand der in Anhang D des Übereinkommens aufgeführten Prüfkriterien ermöglichen.
Bewertung neuer Vorschläge
Der POP-Überprüfungsausschuss (POPRC) – das Sachverständigengremium des Stockholmer Übereinkommens – bewertet die eingereichten Vorschläge. Wenn der Ausschuss zu dem Schluss kommt, dass die Prüfkriterien erfüllt sind, leitet er eine umfassende Informationserhebung über weitere Gefahren, Risiken, Verwendungen und Expositionen ein. Der POPRC verwendet diese Informationen zur Erstellung eines Risikoprofils gemäß Anhang E des Übereinkommens.
Auf der Grundlage des Risikoprofils entscheidet der POPRC, ob eine weltweite Maßnahme in der Sache gerechtfertigt ist. Wenn der POPRC beschließt, den Vorschlag weiterzuverfolgen, so wird er einen globalen Aufruf zur Informationseinreichung über mögliche Risikomanagement-Lösungen, Alternativen, sozioökonomische Erwägungen und bestehende Risikomanagementmaßnahmen in die Wege leiten. Diese Informationen werden vom POPRC zur Vorbereitung der Bewertung des Risikomanagements gemäß Anhang F des Übereinkommens verwendet.
In einem letzten Schritt bewertet der POPRC die Informationen und gibt eine Empfehlung an die Konferenz der Vertragsparteien zur Aufnahme des Stoffes in das Verzeichnis des Übereinkommens ab.
Änderungen der Anhänge
Jegliche vorgeschlagene Änderung des Übereinkommens bedarf einer einvernehmlichen Zustimmung aller Parteien. Wenn keine Einigung erzielt wurde, gibt es noch die Möglichkeit, die Änderungen durch eine Dreiviertelmehrheit anzunehmen.
Änderungen des Protokolls über die Aufnahme neuer Stoffe in die Anhänge bedürfen der einvernehmlichen Zustimmung durch die Vertragsparteien.
Die ECHA unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung neuer POP und führt während des Ermittlungsverfahrens Konsultationen durch.