Vorschläge für neue POP

Damit ein neuer Stoff in die POP-Verordnung aufgenommen werden kann, muss er in das Stockholmer Übereinkommen oder das POP-Protokoll aufgenommen werden.

Wer kann neue POP vorschlagen?

Jede der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens, einschließlich der EU, kann einen Vorschlag zur Aufnahme eines neuen persistenten organischen Schadstoffs in die Anhänge des Übereinkommens einreichen. Die EU-Mitgliedstaaten können dies tun, indem sie ihre Vorschläge der Europäischen Kommission vorlegen. Ihre Vorschläge müssen eine Beurteilung der Eigenschaften des Stoffes anhand der in Anhang D des Übereinkommens aufgeführten Prüfkriterien ermöglichen.

Bewertung neuer Vorschläge

Der POP-Überprüfungsausschuss (POPRC) – das Sachverständigengremium des Stockholmer Übereinkommens – bewertet die eingereichten Vorschläge. Wenn der Ausschuss zu dem Schluss kommt, dass die Prüfkriterien erfüllt sind, leitet er eine umfassende Informationserhebung über weitere Gefahren, Risiken, Verwendungen und Expositionen ein. Der POPRC verwendet diese Informationen zur Erstellung eines Risikoprofils gemäß Anhang E des Übereinkommens.

Auf der Grundlage des Risikoprofils entscheidet der POPRC, ob eine weltweite Maßnahme in der Sache gerechtfertigt ist. Wenn der POPRC beschließt, den Vorschlag weiterzuverfolgen, so wird er einen globalen Aufruf zur Informationseinreichung über mögliche Risikomanagement-Lösungen, Alternativen, sozioökonomische Erwägungen und bestehende Risikomanagementmaßnahmen in die Wege leiten. Diese Informationen werden vom POPRC zur Vorbereitung der Bewertung des Risikomanagements gemäß Anhang F des Übereinkommens verwendet.

In einem letzten Schritt bewertet der POPRC die Informationen und gibt eine Empfehlung an die Konferenz der Vertragsparteien zur Aufnahme des Stoffes in das Verzeichnis des Übereinkommens ab.

Änderungen der Anhänge

Jegliche vorgeschlagene Änderung des Übereinkommens bedarf einer einvernehmlichen Zustimmung aller Parteien. Wenn keine Einigung erzielt wurde, gibt es noch die Möglichkeit, die Änderungen durch eine Dreiviertelmehrheit anzunehmen.

Änderungen des Protokolls über die Aufnahme neuer Stoffe in die Anhänge bedürfen der einvernehmlichen Zustimmung durch die Vertragsparteien.

Die ECHA unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung neuer POP und führt während des Ermittlungsverfahrens Konsultationen durch.

POP_für_Website_neuSCHRITT 1:Entwurf und Einreichung des VorschlagsSCHRITT 2Bewertung des VorschlagsSCHRITT 3Ausarbeitung des RisikoprofilsSCHRITT 4Annahme des RisikoprofilsSCHRITT 5Erstellung des Risikomanagements-BewertungSCHRITT 7Empfehlung einer Aufnahme des Stoffs in das Verzeichnis des ÜbereinkommensSCHRITT 9Änderung von POP Anhänge I, II, III und/oder IV der Verordnung zum Übereinkommen SCHRITT 8Entscheidung über die Aufnahme des Stoffs in die Verzeichnisse von Anhang A, B und/oder C des ÜbereinkommensSCHRITT 6Annahme der Risiko-Management-BewertungPartei des Stockholm-Übereinkommens (einschließlich der EU)POP-Überprüfungsausschuss (POPRC)POPRC-Arbeitsgruppe für den StoffKonferenz der Parteien (COP)Europäische Kommission1 Jahr*1 Jahr*~1,5 Jahre***8 Monate/ 1 Jahr und 8 Monate*** Das Risikoprofil und die Risikomanagementbewertung werden in der Übergangszeit zwischen den POPRC-Sitzungen erstellt, die einmal im Jahr stattfinden (September/Oktober). Der POPRC kann in einer ersten Sitzung einen Beschluss über den Entwurf des Risikoprofils und den Entwurf der Risikomanagementbewertung fassen, in einigen Fällen kann der POPRC jedoch beschließen, den Beschluss auf die nächste Jahressitzung zu verschieben, wodurch der Annahmeprozess verlängert wird.** Die Sitzungen der Konferenz der Parteien (COP) finden alle zwei Jahre im April/Mai statt.*** Änderungen der Anhänge des Übereinkommens treten ein Jahr nach Mitteilung ihrer Annahme durch den Verwahrer in Kraft. Die Mitteilungen des Verwahrers werden in der Regel etwa sechs Monate nach der Annahme der Änderungen durch die COP ausgestellt.