Die Studien für die Informationsanforderungen zur Ökotoxizität, Toxizität und zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften gemäß REACH-Verordnung werden in der Regel anhand von Versuchsleitlinien erstellt. Diese offiziellen Versuchsleitlinien wurden von der OECD und der EU genehmigt.
Diese Web-Seite bietet praktische Informationen und Tools zur Unterstützung bei der Nutzung vorhandener Informationen und versuchsfreier Methoden (d. h. Vorhersagen) als erstem Schritt zur Erfüllung der Informationsanforderungen gemäß REACH. Die dargestellten Informationen basieren auf den verfügbaren und bereits veröffentlichten ECHA-Leitlinien und Praxisanleitungen.
Das Stoffgruppen- und Analogiekonzept ermöglicht eine Anpassung der Standarddatenanforderungen der REACH-Verordnung vorausgesetzt, die Anwendung des Stoffgruppen- und Analogiekonzepts erfüllt die Informationsanforderungen von Abschnitt 1.5 des Anhangs XI.
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