Versuchsleitlinien der OECD und EU

Die Studien für die Informationsanforderungen zur Ökotoxizität, zur Toxizität und zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften gemäß REACH-Verordnung werden in der Regel anhand von Versuchsleitlinien erstellt. Diese offiziellen Versuchsleitlinien wurden von der OECD und der EU genehmigt.

Aufgrund wissenschaftlicher und regulatorischer Entwicklungen müssen geltende Versuchsleitlinien aktualisiert und neue eingeführt werden. Auf dieser Webseite bietet die ECHA Registranten hierzu Unterstützung mit Informationen darüber, wie die Versuchsleitlinien genutzt werden können, um die Informationsanforderungen nach REACH zu erfüllen. Zum Beispiel wird ggfs. die Rolle neuer Versuchsleitlinien im Rahmen von Versuchsstrategien beschrieben. Diese Informationen stehen zur Verfügung, bevor die ECHA-Leitlinien offiziell aktualisiert werden.

Die „Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung" der ECHA decken sich möglicherweise mit einigen der Versuchsleitlinien. In diesen Fällen sollten die ECHA-Leitlinien zusätzlich zu den Informationen auf dieser Seite konsultiert werden.

Die Verweise in den Abschnitten weiter unten beziehen sich auf die Versuchsleitlinien der OECD und die Versuchsmethoden der EU, sobald diese jeweils vorliegen.

eu test guidelines - expandable

 

 

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