Überprüfen Sie die Einstufung

Denken Sie daran, dass eine Überprüfung der Einstufung von Gemischen aus vielen Gründen notwendig sein kann.

 

Änderungen der harmonisierten Einstufung der Bestandteile eines Gemisches

Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen in Anhang VI der CLP-Verordnung kann geändert werden, wenn neue Informationen verfügbar werden und überprüft wurden. Dies kann die Einstufung Ihres Gemisches beeinflussen.  Solche Änderungen der harmonisierten Einstufung müssen nach einer Übergangsfrist von normalerweise achtzehn Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union übernommen werden.

Außerdem könnten Ihnen während der Prüfung der verfügbaren Daten, die mit der Einstufung in Zusammenhang stehen, bestimmte Aspekte aufgefallen sein, die noch diskutiert werden. Beispielsweise könnte ein Vorschlag zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes vorgelegt worden sein, aber die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes ist noch nicht endgültig und noch nicht in Teil 3 von Anhang VI der CLP-Verordnung enthalten. Ein anderes Beispiel wäre das Vorliegen verschiedener Einträge für ein und denselben Stoff im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis und eine laufende oder absehbare Diskussion, um eine Einigung über die Einstufung zu erlangen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Einstufung des Stoffes möglicherweise bald geändert wird. In einem solchen Fall sollten Sie sich auf dem Laufenden halten, und zwar durch regelmäßige Überprüfung der veröffentlichten Änderungen der CLP-Verordnung (Anpassungen an den technischen Fortschritt), der betreffenden Einträge in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis und der relevanten Stellungnahmen technischer und wissenschaftlicher Gremien (insbesondere die Stellungnahmen des Ausschusses für Risikobeurteilung der ECHA).

 

Änderungen der Einstufung im Sicherheitsdatenblatt Ihres Lieferanten

Wenn Ihr Lieferant die Einstufung eines von Ihnen verwendeten oder importierten Stoffes oder Gemisches geändert hat, müssen Sie die Einstufung des von Ihnen formulierten oder importierten Gemisches stets neu bewerten.

 

Änderungen am Gemisch

Wenn eine Änderung an einem Gemisch vorgenommen wird, entweder durch einen Formulierer in der EU/im EWR oder im Falle eines importierten Gemisches durch einen Hersteller außerhalb der EU/des EWR, muss eine neue Bewertung durchgeführt werden. Folgende Punkte können eine Änderung der Einstufung erforderlich machen:

a.     Eine Änderung der Konzentration eines oder mehrerer der gefährlichen Bestandteile (siehe Tabelle 1.2 in Anhang I der CLP).

b.    Eine Änderung der Zusammensetzung als Folge des Austauschs oder der Beigabe eines oder mehrerer Bestandteile.

c.     Eine wesentliche Abweichung von Charge zu Charge kann eine neue Bewertung der Einstufung erfordern. Kleine Abweichungen beeinträchtigen nicht notwendigerweise die Einstufung. Dies wird in Kapitel 1.6.3.2.2 der „Guidance on the Application of the CLP Criteria" (Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien) (Übertragungsgrundsätze – Chargen [„Bridging principles – Batching"] erklärt.

 

Neue Informationen über Stoffe

Der Registrierungsprozess gemäß REACH-Verordnung erfordert die umfassende Sammlung und Erhebung von Informationen über Stoffe. Daraus ergibt sich ein erheblicher Zuwachs an verfügbaren Informationen und führt daher oft zur Notwendigkeit, die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen, die solche Stoffe enthalten, zu überprüfen.

 

Änderungen der Kriterien

Eine Änderung der Einstufung eines Gemisches kann sich auch aus Änderungen der Rechtsvorschriften ergeben, insbesondere Änderungen der Einstufungskriterien infolge einer Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt. Solche Änderungen der CLP-Kriterien müssen nach einer Übergangsfrist von normalerweise achtzehn Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union übernommen werden.

Da Sie die Einstufung Ihres Gemisches in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der neuen Bewertung ändern und sowohl das Kennzeichnungsetikett als auch das Sicherheitsdatenblatt so bald wie möglich aktualisieren müssen, sollten Sie sich sowohl hinsichtlich neuer Informationen als auch rechtlicher Änderungen auf dem Laufenden halten. Sie sollten auch einen Plan erstellen, damit Sie auf neue Entwicklungen hinsichtlich der Einstufung und Kennzeichnung ohne unnötige Verzögerung reagieren können.