Antrags- und Feststellungsverfahren

Für die Beantragung der Feststellung der technischen Äquivalenz verwenden die Unternehmen elektronische Einreichungstools. Die Anträge werden der ECHA über R4BP 3 als IUCLID-Datei eingereicht.

Diese Grafik vermittelt einen Überblick über das Antragsverfahren für die Feststellung der technischen Äquivalenz. 

 

Schritte

Der Antragsprozess besteht aus mehreren Schritten. Jeder Schritt muss abgeschlossen sein, damit die Antragsbearbeitung in den nächsten Schritt wechseln kann. Der Antragsteller sollte unbedingt darauf achten, alle relevanten Fristen einzuhalten, da der Antrag andernfalls im Laufe des Prozesses abgelehnt wird.

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Die ECHA kontrolliert, dass Antrag und Daten im richtigen Format eingereicht wurden, und übermittelt die Gebührenrechnung über R4BP 3.

 
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Der Antragsteller hat die entsprechenden Gebühren innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung an die ECHA zu entrichten.

 
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Die ECHA nimmt den Antrag entgegen und beginnt mit der Feststellung der technischen Äquivalenz.

 
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Werden weitere Angaben für die Feststellung benötigt, fordert die ECHA die fehlenden Angaben beim Antragsteller an. Gleichzeitig setzt die ECHA dem Antragsteller eine Frist für die Einreichung dieser Angaben.

 
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Der Antragsteller erhält die Gelegenheit der Stellungnahme zum Ergebnis der Feststellung.

 
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Die ECHA fällt die abschließende Entscheidung innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum, an dem die Antragsgebühr bezahlt wurde. Wurden während des Prozesses zusätzliche Angaben beim Antragsteller angefordert, erfolgt eine Aussetzung der 90-Tage-Frist ab dem Datum, an dem die entsprechende Anforderung dem Antragsteller übermittelt wurde, bis zum Eingang der Angaben. Die Aussetzung darf nur bei außergewöhnlichen Umständen den Zeitraum von 180 Tagen überschreiten.

 

Akteure

Am Prozess der Dossiereinreichung sind folgende Hauptakteure beteiligt:

Antragsteller

Die Antragsteller sind dafür verantwortlich, Dossiers mit allen relevanten Angaben zur Feststellung der technischen Äquivalenz einzureichen und weitere Informationen zu übermitteln, sofern diese von der ECHA angefordert wurden. Die Antragsteller sind für die Qualität und das Format der Daten in ihren Dossiers verantwortlich.

ECHA

Die ECHA ist dafür verantwortlich, zu kontrollieren, dass die Angaben in den Dossiers im richtigen Format vorliegen. Außerdem führt die ECHA die Bewertung der Dossiers für die technische Äquivalenz durch und sorgt dafür, dass der Vorgang der Dossiereinreichung innerhalb der gesetzten Fristen voranschreitet.