Beschränkungsverfahren
Beschränkungsverfahren
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PHASE II-B: ERARBEITUNG DER STELLUNGNAHMEN
RATSCHLÄGE DES FORUMS
Das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung (Forum) kann dem Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und dem Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) Ratschläge zur Durchsetzbarkeit der vorgeschlagenen Beschränkung erteilen.
Im gesamten Verfahren unterstützt die ECHA das Forum in wissenschaftlichen, technischen und regulatorischen Fragen.
STELLUNGNAHME DES RAC
9 Monate
- RACAusschuss für Risikobeurteilung
Binnen neun Monaten nach der Veröffentlichung des den Anforderungen entsprechenden Beschränkungsberichts erarbeitet der RAC auf der Grundlage des Beschränkungsdossiers, der Ratschläge des Forums und der Bemerkungen, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht eingegangen sind, eine Stellungnahme und nimmt diese an.
In der Stellungnahme wird berücksichtigt, ob die vorgeschlagene Beschränkung geeignet ist, die Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu mindern.
STELLUNGNAHME DES SEAC
9 Monate
Binnen neun Monaten nach der Veröffentlichung des den Anforderungen entsprechenden Beschränkungsberichts erarbeitet der SEAC auf der Grundlage des Beschränkungsdossiers, einer Beurteilung der sozioökonomischen Auswirkungen, der Ratschläge des Forums sowie der Bemerkungen und sozioökonomischen Informationen, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht eingegangen sind, einen Entwurf der Stellungnahme und erzielt diesbezüglich eine Einigung.
9 Monate
- SEACAusschuss für sozioökonomische Analyse
12 Monate
Binnen zwölf Monaten nach dem Veröffentlichungsdatum des den Anforderungen entsprechenden Beschränkungsberichts erarbeitet der SEAC unter Berücksichtigung der Bemerkungen zu seinem Entwurf der Stellungnahme seine endgültige Stellungnahme und nimmt diese an.
12 Monate
3 Monate
Weicht die Stellungnahme des RAC wesentlich von dem ursprünglichen Vorschlag ab, kann die ECHA beschließen, die Annahme der Stellungnahme des SEAC um drei Monate zu verschieben.
Die ECHA übermittelt der Europäischen Kommission die in einem Dokument zusammengefassten Stellungnahmen des RAC und des SEAC, einschließlich relevanter Hintergrunddokumente. Diese werden ebenfalls auf der Website der ECHA veröffentlicht.