Beschränkungsverfahren

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EINLEITUNG DES BESCHRÄNKUNGSVERFAHRENS

Das Beschränkungsverfahren kann auf fünf verschiedene Arten eingeleitet werden:

  • Ein Mitgliedstaat beginnt mit der Ausarbeitung eines Beschränkungsdossiers.
  • Die Europäische Kommission fordert die ECHA zur Ausarbeitung eines Beschränkungsdossiers auf.
  • Die ECHA arbeitet auf eigene Initiative ein Beschränkungsdossier für einen Stoff auf der Zulassungsliste aus, der ihrer Ansicht nach bei der Verwendung in Erzeugnissen nicht angemessen kontrolliert wird. Weitere Informationen
  • Ist gemäß REACH sofortiges Handeln erforderlich, kommt eine Schutzklausel zur Anwendung, wonach die Mitgliedstaaten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vorläufige Maßnahmen treffen dürfen. Genehmigt die Kommission diese Maßnahmen, arbeitet der betreffende Mitgliedstaat ein Beschränkungsdossier aus.Weitere Informationen
  • Die Europäische Kommission schlägt auf eigene Initiative ohne Einbeziehung der ECHA eine Beschränkung eines krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden (CMR) Stoffes als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen vor.Weitere Informationen

MITTEILUNG DER ABSICHT, EINEN BESCHRÄNKUNGSVORSCHLAG EINZUREICHEN

Ein Mitgliedstaat, die Europäische Kommission oder die ECHA hat möglicherweise Bedenken, dass ein Stoff ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Ist dies der Fall, unternimmt er bzw. sie vorbereitende Arbeiten für eine Untersuchung der Angelegenheit.

Weitere Informationen Aktivitäten der ECHA in Bezug auf Beschränkungen

Kommt ein Mitgliedstaat, die Kommission oder die ECHA zu dem Schluss, dass eine Beschränkung die beste Lösung ist, muss er bzw. sie die Absicht zur Ausarbeitung eines Beschränkungsdossiers 12 Monate vor der Einreichung des Dossiers bekannt geben.

Wird von der Schutzklausel Gebrauch gemacht, müssen die Mitgliedstaaten das Beschränkungsdossier innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung der Kommission einreichen.

Die ECHA legt eine konkrete Frist für die Einreichung von Beschränkungsvorschlägen fest, um die Tätigkeiten ihrer Ausschüsse effektiv planen zu können. Sie kontaktiert den Anmelder mit Informationen über die von ihr zu leistende Unterstützung.

Weitere Informationen

VERZEICHNIS DER ABSICHTSERKLÄRUNGEN (RoI)

Die ECHA führt ein öffentliches Verzeichnis der Absichtserklärungen (RoI), das Informationen über die geplante Einreichung eines neuen Beschränkungsdossiers für einen bestimmten Stoff bei der ECHA enthält. Weitere Informationen

Mit dessen Hilfe können interessierte Kreise – Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Unternehmen und Behörden – Konsultationen im Beschränkungsverfahren planen und zu diesen beitragen.

Das Public Activities Coordination Tool (PACT, Werkzeug zur Koordinierung öffentlicher Aktivitäten) enthält eine Übersicht über die stoffspezifischen Aktivitäten der Behörden im Rahmen von REACH und CLP.

Weitere Informationen

AUSARBEITUNG DES BESCHRÄNKUNGSDOSSIERS

Das Beschränkungsdossier muss Informationen zu Gefahren und Risiken, verfügbare Informationen zu Alternativen und eine Begründung für EU-weite Beschränkungen enthalten.

In ihm muss nachgewiesen werden, dass eine Beschränkung die am besten geeignete Risikomanagementmaßnahme für den Umgang mit den ermittelten Risiken darstellt. Es kann auch eine Analyse der sozioökonomischen Auswirkungen enthalten.

Der Mitgliedstaat, der das Dossier einreicht, kann bei der Ausarbeitung des Beschränkungsdossiers auch von der ECHA und anderen Mitgliedstaaten unterstützt werden. Darüber hinaus kann die ECHA eine Aufforderung zur Einreichung von Bemerkungen und Nachweisen in die Wege leiten bzw. im Namen der Mitgliedstaaten veröffentlichen.

Weitere Informationen Aufforderung zur Einreichung von Bemerkungen und Nachweisen

Einreichung und Konformitätsprüfung

Die Mitgliedstaaten und die ECHA können ihre Beschränkungsdossiers mithilfe des Webformulars einreichen, das sie bereits zur Mitteilung der Absicht verwendet haben. Der nicht vertrauliche Beschränkungsbericht wird unmittelbar nach Eingang bei der ECHA veröffentlicht, um interessierten Kreisen mehr Zeit für die Vorbereitung auf die Konsultation zu geben.

Innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung prüfen der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC), ob das eingereichte Beschränkungsdossier die REACH-Anforderungen erfüllt. Ist dies der Fall, wird eine Konsultation zum Beschränkungsbericht eingeleitet.

Im gesamten Verfahren unterstützt die ECHA die Ausschüsse in wissenschaftlichen, technischen und regulatorischen Fragen.