Evaluation process

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Dossierbewertung

REACH verpflichtet EU-Unternehmen, die Chemikalien herstellen und importieren, ihre Chemikalien zu bewerten und Maßnahmen zum Risikomanagement vorzuschlagen. Diese Bewertung muss in einem Registrierungsdossier dokumentiert werden, das die Unternehmen erstellen und der ECHA vorlegen müssen. Informationen zu den Eigenschaften und Verwendungen müssen für alle Chemikalien vorgelegt werden, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

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Die Dossierbewertung umfasst zwei Verfahren:

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Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen

Durch Prüfungen auf Erfüllung der Anforderungen wird sichergestellt, dass die eingereichten Informationen die gesetzlichen Anforderungen gemäß REACH-Verordnung erfüllen. Die Anforderungen sind abhängig von der Menge des Stoffes, der hergestellt oder importiert wird.

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Zu welchen Ergebnissen kann eine Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen führen?


Auf der Website der ECHA können Sie den Stand der Bewertung eines Dossiers abfragen und die getroffenen Entscheidungen einsehen.

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Prüfung von Versuchsvorschlägen

Die Registranten müssen einen Versuchsvorschlag einreichen, wenn sie beabsichtigen, eine neue Prüfung gemäß den Anhängen IX und X der REACH-Verordnung durchzuführen.

Die Prüfung des Vorschlags dient vor allem dazu, unnötige Tierversuche zu vermeiden, insbesondere wenn es sich um Versuche an Wirbeltieren handelt. Die Registranten dürfen Versuche erst nach Erhalt der Entscheidung der ECHA durchführen.

Die ECHA prüft alle Versuchsvorschläge der Registranten.

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Die ECHA bereitet den Entscheidungsentwurf auf der Grundlage des vom Registranten eingereichten Versuchsvorschlags und der von Dritten vorgelegten Informationen vor.

Mögliche Ergebnisse der Prüfung des Versuchsvorschlags


Die ECHA berücksichtigt bei den Entscheidungen zur Dossierbewertung sämtliche Beiträge Dritter.

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Stoffbewertung

Durch die Stoffbewertung soll geklärt werden, ob die Verwendung eines Stoffes eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Die ECHA und die Behörden der Mitgliedstaaten identifizieren diese besorgniserregenden Stoffe.

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Mögliche Ergebnisse: