Evaluation process
Evaluation process
Phase 2 – Entscheidungsfindung
Entscheidungsentwurf
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Die ECHA oder die eMSCA bereitet einen Entscheidungsentwurf vor, in dem sie weitere Informationen von den Registranten anfordert.
Der Entscheidungsentwurf wird an die Registranten verschickt. Die Registranten haben 30 Tage Zeit, um eine Stellungnahme abzugeben.
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Kommentieren die Registranten den Entscheidungsentwurf, so berücksichtigt die ECHA oder die eMSCA diese Kommentare und kann den Entscheidungsentwurf ändern.
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Bitte lesen Sie die praktischen Leitfäden „How to act in dossier evaluation“ (Verhalten bei der Dossierbewertung) und „Verhalten bei der Stoffbewertung“.
Einbindung der Mitgliedstaaten
Die von der ECHA getroffenen Entscheidungen müssen von den Mitgliedstaaten einstimmig angenommen werden. Alle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind in den Entscheidungsprozess eingebunden.
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Schließen
Entwurf der Entscheidung übermittelt an Registranten
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ECHA benachrichtigt Registranten
![](/documents/10162/6730930/comment-blue.png)
Frist für Stellungnahme der Registranten zum Entwurf der Entscheidung
30
TageZuständige Behörde des bewertenden Mitgliedstaats (eMSCA) oder ECHA teilt MSCA und ECHA (geänderte) Entscheidung mit
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X
TageÄnderungsvorschläge (PfA) übermittelt an Registranten
![](/documents/10162/6730930/flowchart-30days-blue-2.png)
30
Tage![](/documents/10162/6730930/flowchart-15days.png)
15
Tage![](/documents/10162/6730930/flowchart-60days.png)
![](/documents/10162/6730930/flowchart-30days.png)
![](/documents/10162/6730930/flowchart-10days.png)
![](/documents/10162/6730930/flowchart-5days.png)
Frist für die Stellungnahme der Registranten zu den PfA
![](/documents/10162/6730930/comment-orange.png)
Weiterleitung an Ausschuss der Mitgliedstaaten
Schriftliches Verfahren
Schriftliches Verfahren
Einigung / Einstellung / Weiterleitung an Europäische Kommission
Tagung des Ausschusses der Mitgliedstaaten
Einigung / Weiterleitung an Europäische Kommission (Komitologie)
30
Tage60
Tage10
Tage5
TageAngenommene Entscheidung übermittelt an Registranten
![](/documents/10162/6730930/flowchart-Xdays.png)
X
TageEntscheidung der ECHA
Der Ausschuss der Mitgliedstaaten prüft, ob der Entscheidungsentwurf geändert werden sollte. Er verfügt über eine Frist von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt der Befassung, um unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Registranten zu einer einstimmigen Einigung über den Entscheidungsentwurf zu gelangen. Flussdiagramm anzeigen
![](/documents/10162/6730939/phase2-echa-decision.png)
Wenn der Ausschuss der Mitgliedstaaten nicht zu einer einstimmigen Einigung gelangt, überträgt die ECHA den Fall der Europäischen Kommission zur Entscheidungsfindung. Die ECHA informiert die Registranten über das Ergebnis.
Gelangt der Ausschuss zu einer einstimmigen Einigung, fasst die ECHA den Beschluss dementsprechend.
- Die angenommene Entscheidung ist rechtsverbindlich und enthält das genaue Datum, bis zu dem die Registranten die angeforderten Informationen in einem aktualisierten Dossier einreichen müssen.
- Die Entscheidung der ECHA wird den Registranten mitgeteilt und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten werden informiert. Die nicht vertrauliche Fassung wird auf der Website der ECHA veröffentlicht.Weitere Informationen
- Die Registranten müssen die ECHA innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt darüber informieren, wer die angeforderten Versuche durchführen wird.
- Die Registranten können innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Entscheidung gegen die Entscheidung der ECHA Widerspruch einlegen.Weitere Informationen