CLP 2017

Chemische Gemische mit alten, nicht mehr gültigen Kennzeichnungen

Ab 1. Juni 2017 müssen alle Gemische, die in Verkehr gebracht werden, gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) gekennzeichnet werden.

Die CLP-Verordnung ist jetzt die einzige Rechtsvorschrift, die für die Einstufung und Kennzeichnung sowohl von Stoffen als auch von Gemischen Anwendung findet. Dies bedeutet das Ende der Übergangsfrist für Gemische. Nur gefährliche Chemikalien, die mit CLP-Piktogrammen gekennzeichnet sind, dürfen ab dem 1. Juni noch geliefert werden.

Unternehmen müssen ihre gefährlichen Chemikalien sachgemäß einstufen, kennzeichnen und verpacken, bevor sie diese in Verkehr bringen. Falls Sie noch Produkte im Regal haben, deren Kennzeichnungsetiketten den Anforderungen der früheren Rechtsvorschriften entsprechen, müssen Sie jetzt dafür Sorge tragen, dass die Produkte entweder nicht mehr in Verkehr gebracht oder aber gemäß CLP neu eingestuft und gekennzeichnet werden.

Ziel und Zweck der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen und den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu ermöglichen. Dies beruht auf dem von den Vereinten Nationen vereinbarten Global harmonisierten System.

Die nationalen Helpdesks helfen Ihnen bei Fragen zu Ihren Verpflichtungen gemäß der CLP-Verordnung gerne weiter.

Machen Sie sich mit den Anforderungen von CLPO vertraut und setzen Sie diese um!