Einreichung einer Meldung für eine zugelassene Verwendung durch einen nachgeschalteten Anwender

Wenn Sie ein nachgeschalteter Anwender sind und auf der Grundlage einer Zulassung, die einem Antragsteller vor Ihnen in der Lieferkette erteilt wurde, einen Stoff verwenden, der im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) aufgeführt ist, müssen Sie diese Verwendung der ECHA melden. 

Wenn Sie den Stoff verwenden, müssen Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen, die Ihr Lieferant im Sicherheitsdatenblatt beschreiben muss.

Wie finden Sie heraus, ob Ihre Verwendung eines Stoffes aus Anhang XIV zulässig ist?

Die Zulassungsnummer ist in dem vom Lieferanten bereitgestellten Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthalten. Sie ist auch auf dem Etikett des Stoffes oder Gemisches angegeben. Die Zulassungsnummer hat die Form „REACH/x/x/x“. Sollten Sie diese Nummer nicht finden, wenden Sie sich an Ihren Lieferanten.

Frist und vorzulegende Informationen

Die Meldung an die ECHA muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Stoff zum ersten Mal an Sie geliefert wurde, erfolgen. Diese Verpflichtung gilt nach der Veröffentlichung der Zulassungsentscheidung im Amtsblatt. 

Informationen, die Sie einreichen müssen:

  • die Bezeichnung Ihres Unternehmens, 
  • die Zulassungsnummer und 
  • Kontaktdaten. 

Ferner können Sie Informationen über die übliche jährliche Menge des Stoffes und die Zahl der Mitarbeiter, die den Stoff verwenden, vorlegen. Darüber hinaus können Sie eine kurze zusätzliche Beschreibung Ihrer Verwendung und Ihrer Mitwirkung an potenziellen Substitutionsaktivitäten übermitteln.

Ihre Meldung einreichen

Um Ihre Meldung einreichen zu können, müssen Sie über ein aktives REACH-IT-Konto (siehe Schritte 1 und 2 unten) verfügen. Links zu REACH-IT finden Sie rechts auf dieser Seite.

  • Registrieren Sie sich bei REACH-IT (Diesen Schritt können Sie überspringen, wenn Ihr Unternehmen bereits über ein REACH-IT-Konto verfügt).
  • Melden Sie sich bei REACH-IT an und wählen Sie aus dem Menü „Einreichung einer Meldung für eine zugelassene Verwendung durch einen nachgeschalteten Anwender“ aus.
  • Folgen Sie dem Assistenten für die Online-Einreichung.

Unter „ZUGEHÖRIGE INFORMATIONEN“ weiter unten steht ein Link zu einem Schulungsvideo zur Verfügung.