Fortlaufender Aktionsplan der Gemeinschaft

Der fortlaufende Aktionsplan der Gemeinschaft (CoRAP) weist Stoffen, die über einen Zeitraum von drei Jahren bewertet werden sollen, Priorität zu. Die Bewertung hat das Ziel, die Bedenken abzuklären, ob die Herstellung und/oder Verwendung dieser Stoffe ein Risiko für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt darstellen könnten. Die unmittelbar zur Bewertung anstehenden Stoffe werden im ersten Jahr des Plans aufgeführt.

Die ECHA aktualisiert den Plan jedes Jahr im März, um die Planung für ein weiteres Jahr voranzubringen und neue Stoffe aufzunehmen. Dies beinhaltet die Überarbeitung der bereits aufgeführten Stoffe sowie deren Zeitplanung im entsprechenden Jahr des vorherigen Plans. Ein Mitgliedstaat kann jedoch jederzeit bekannt geben, dass ein Stoff aufgenommen werden sollte, wenn er über Informationen verfügt, die nahe legen, dass der Stoff vorrangig bewertet werden sollte. Die ECHA nimmt diesen Stoff dann in der nächsten jährlichen Aktualisierung auf.

Auswahlkriterien

Die ECHA und die Mitgliedstaaten entwickelten risikobasierte Kriterien für die Auswahl der Stoffe zur Aufnahme in den CoRAP.

Die Auswahlkriterien beziehen sich auf Informationen über Gefahren (potenzielle Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität [PBT], endokrine Störungen oder Karzinogenität, Mutagenität und Reproduktionstoxizität [CMR]), über die Exposition, einschließlich des auf den Anwendungen beruhenden Expositionspotenzials, sowie über die registrierten Gesamtmengen. Die ECHA verwendet Kriterien in Bezug auf Gefahr und Exposition in Kombination miteinander, um einen risikobasierten Ansatz zu verfolgen.

Die Mitgliedstaaten tragen durch ihre Vorschläge von Stoffen für die Aufnahme gemäß Artikel 45 der REACH-Verordnung zur Weiterentwicklung des CoRAP bei. Sie verwenden die risikobasierten Kriterien, die sie mit der ECHA vereinbart haben.

Die Mitgliedstaaten und die ECHA werden Stoffe in den CoRAP nur dann aufnehmen, wenn eine Anforderung weiterer Informationen dazu beitragen könnte, die ursprünglichen Bedenken bezüglich des Stoffes zu klären.

Darüber hinaus können die Kapazitäten der Mitgliedstaaten das Jahr der Aufnahme des jeweiligen Stoffes in den CoRAP beeinflussen.

Erstellung des CoRAP

Aufgrund der festgelegten risikobasierten Kriterien ermitteln die ECHA und die Mitgliedstaaten eine Reihe von Stoffen, die in den CoRAP aufgenommen werden könnten. Die Mitgliedstaaten bekunden ihr Interesse, einen bestimmten Stoff zu bewerten, so dass die ECHA einen Entwurf des CoRAP mit der Bezeichnung des Stoffs, dem bewertenden Mitgliedstaat und dem vorläufigen Jahr, in dem die Bewertung stattfinden soll, erstellen kann. Die ECHA veröffentlicht den Entwurf des CoRAP jedes Jahr im Herbst auf ihrer Website. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten wird dann aufgefordert, seine Stellungnahme zu dem Entwurf des CoRAP abzugeben.

Die ECHA verabschiedet die Aktualisierung des CoRAP auf der Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten. Sie nennt die Bedenken für jeden Stoff sowie den Mitgliedstaat, der die Bewertung durchführen wird.

Zeitlicher Verlauf

Ab dem Datum der Veröffentlichung des aktualisierten CoRAP verfügen die benannten Mitgliedstaaten über ein Jahr, um diese Stoffe gemäß den Angaben für das erste (oder das laufende) Jahr des CoRAP zu bewerten und, falls erforderlich, den Entwurf eines Beschlusses für die Anforderung weiterer Informationen bei den Registranten des jeweiligen Stoffes zu erstellen, um die entsprechenden Bedenken (potenzielle Risiken) abzuklären.

Informationen zu den weiteren Schritten des Verfahrens entnehmen Sie bitte der Website zum „Bewertungsprozess“.