Registration Dossier

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Please be aware that this old REACH registration data factsheet is no longer maintained; it remains frozen as of 19th May 2023.

The new ECHA CHEM database has been released by ECHA, and it now contains all REACH registration data. There are more details on the transition of ECHA's published data to ECHA CHEM here.

Diss Factsheets

Administrative data

First-aid measures

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500

aufgeführt.

Allgemeine Hinweise

Für Frischluft sorgen.

Nach Einatmen

Mit reichlich Wasser abwaschen.

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Nach Hautkontakt

Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen .

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Augenkontakt

Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

Bei Unwohlsein Arzt anrufen.

Fire-fighting measures

5.1. Löschmittel

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver,Wassersprühstrahl.

Geeignete Löschmittel

Scharfer Wasserstrahl.

Ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Brennbare Flüssigkeit. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich.

Im Brandfall können entstehen:

Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid, Kohlendioxid (CO2), Giftige Rauchgase.

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.

Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen

lassen.

Accidental release measures

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren       Für ausreichende Lüftung sorgen.

Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Gefahrenzone räumen.

Vorgehen nach Notfallplan.

Sachkundige hinzuziehen.

Hinweise für Einsatzkräfte:

Schutzausrüstung: Siehe Abschnitt 8

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.

Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

Verschmutzte Gegenstände und Flächen unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

Handling and storage

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang

Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.

Weitere Angaben zur Handhabung

Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Behälter dicht geschlossen halten.

Zusammenlagerungshinweise

Siehe Abschnitt 10.3

Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen

Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen.

Kühl und trocken lagern.

Empfohlene Lagerungstemperatur:  15 - 25°C

Lagerklasse nach TRGS 510:       10 (Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)

7.3. Spezifische Endanwendungen

Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Endanwendungen vorgesehen.

Transport information

Shippingopen allclose all
SpecialProvisionsopen allclose all
Shippingopen allclose all
Remarksopen allclose all

Marine transport (UN RTDG/IMDG)

Shippingopen allclose all
Remarksopen allclose all
Shippingopen allclose all
Remarksopen allclose all
SpecialProvisionsopen allclose all

Exposure controls / personal protection

Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Für ausreichende Lüftung sorgen.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

Augen-/Gesichtsschutz

Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Handschutz

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden.

Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.

Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.

Geeigneter Handschuhtyp: Butylkautschuk Dicke des Handschuhmaterials: 0,5 mm Durchdringungszeit:: > 480 min.

Körperschutz

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

Atemschutz

Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.  Empfohlener Filtertyp: Kombinationsfilter A2-P2

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

Stability and reactivity

10.1. Reaktivität

Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.

10.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Exotherme Reaktion mit: Starken Säuren

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Fernhalten von: Starken Oxidationsmitteln, starken Säuren, starken Laugen.

10.5. Unverträgliche Materialien

Es liegen keine Informationen vor.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. Bei Brand: Siehe Abschnitt 5

Weitere Angaben

Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.

Disposal considerations

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlung

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften